Zieht den NPD-Verbotsantrag zurück!

Thomas Strobl, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, hat es nach der Abwahl der NPD aus dem Sächsischen Landtag gewagt, an einem Tabu zu rütteln: Der Antrag der Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot der NPD sollte besser zurückgezogen werden. Eine Phalanx der Innenminister hat diesen Vorstoß prompt niedergebrüllt. So konterte auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig: “Jetzt das Verbot aufzugeben, wäre ein verheerendes Signal” und: “Die wehrhafte Demokratie ist keine Frage von Prozentpunkten!” Doch trotz allen Getöses – Strobl hat recht: Die politischen Gründe, die bei Antragstellung im Dezember 2013 bestanden haben mögen, sind jedenfalls gerade aus sächsischer Sicht entfallen. Juristisch stand das Verfahren ohnehin von Anfang an auf tönernen Füßen.

Zuerst erschienen am 24.07.2015 in der Freien Presse

Dresden, Hauptstadt der Pegida-Bewegung, ein gewalttätiger Mob in Freital, Brandanschläge in Hoyerswerda und Meißen: Sachsen kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Tatsächlich ist es noch schlimmer: Allein in Dresden wurden in diesem Jahr bereits 28-mal Flüchtlinge tätlich angegriffen. Bürger, die sich für Menschlichkeit einsetzen, werden angepöbelt, niedergeschrien und bedroht. Wer sich durch die einschlägigen Foren klickt, ist erschüttert über diese Abgründe menschlicher Dummheit und Niedertracht, über den unverhohlenen Hass und die rassistische Bösartigkeit, die sich hier hemmungslos austoben. Es geht längst nicht mehr um Ängste “besorgter Bürger”, sondern darum, ob die sächsische Gesellschaft Grundstandards eines zivilisierten Miteinanders bewahren kann.

In Sachsen hat sich ein gewaltbereites rassistisches Milieu verfestigt, das locker ohne die zerfallende NPD auskommt. Zwar hatte die Neonazi-Partei anfangs die Anti-Asyl-Proteste, wie etwa 2013 in Schneeberg, organisiert. Doch ist die Führung der Bewegung längst an lokale “Nein- zum-Heim”-Initiativen und parteiungebundene, reisende Nazihools übergegangen. Fremdenfeindliche und rassistische Vorstellungen waren bisher mit der Ausgrenzung der NPD leidlich eingehegt. Die Abwahl der NPD aus dem Landtag hat aber offenbar auch die Ausgrenzung rechtsextremistischer Einstellungen beendet, die aufgrund des Wahlerfolgs der vermeintlich “bürgerlichen” Petry-AfD jetzt um so heftiger hervorquellen. NPD, AfD und Pegida wurzeln in Sachsen in demselben Milieu, das bei Wahlen schon immer bei etwa 15 Prozent lag. Sogar Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat erklärt, dass bei Pegida Rechtsextremisten eine wesentliche Rolle spielen.

Das NPD-Verbotsverfahren wirkt heute geradezu wie aus der Zeit gefallen. Die NPD erhält keine sächsischen Steuermittel mehr. Ihr Verbot würde die ausländerfeindliche Hetze nicht eindämmen, weil das längst Pegida, AfD & Co. übernommen haben. Und das Kalkül von Ministerpräsident Stanislaw Tillich für die Einleitung des Verbotsverfahrens ist leider aufgegangen: Niemand fragt mehr, wieso die Terrorbande des “Nationalsozialistischen Untergrunds” unbehelligt in Chemnitz und Zwickau untertauchen und von dort zu ihren Mordzügen aufbrechen konnte.

Der Antrag auf Verbot einer Partei ist eine politische Ermessensentscheidung, die aufgrund neuer Einsichten und Erkenntnisse zurückge- nommen werden kann. Man könnte das Verbotsverfahren also still beerdigen, wenn die Innenminister nicht befürchteten, ihr Gesicht zu verlieren. Aber ungleich schädlicher als eine Blamage überforderter Politiker wäre es, wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag wegen unvollständigen Sachvortrags oder aus inhaltlichen Gründen abweisen müsste: Dann hätte die neonazistische NPD ein vermeintlich demokratisches Gütesiegel erhalten.

Schon der erste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2015 bestätigt die Warner. Das Gericht hatte klargestellt, dass ihm bloße Versicherungen der Innenminister zur “Abschaltung” der geheimen Informanten des Verfassungsschutzes nicht genügen. Es bleibt abzuwarten, ob den Ländern der geforderte “detaillierte Nachweis” mit der Nachlieferung Mitte Mai gelungen ist. Karlsruhe könnte jedenfalls schon die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn die Bundesländer ihre Darlegungs- und Beweispflicht nicht erfüllen.

Der Verbotsantrag gründet auf dem Irrtum, allein der Nachweis neonazistischer Ziele reiche für ein Verbot aus. Dieser Nachweis ist bei der NPD leicht zu führen. Namhafte Verfassungsjuristen wenden aber ein: Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden eine bestimmte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verlangen und daran die Verhältnismäßigkeit eines Verbots prüfen.

Anders als Markus Ulbig meint, ist es sehr wohl von Bedeutung, dass die NPD (mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern) keine parlamentarische Wirkungsmöglichkeiten, geschweige denn Aussicht auf die Erringung politischer Macht besitzt. Wäre eine bestimmte Gefahr nicht Bedingung für ein Parteiverbot, liefe das auf ein Gesinnungsverbot hinaus. Das Bundesverfassungsgericht hat aber zu Recht festgestellt, dass man auch eine nationalsozialistische Gesinnung haben darf. Verboten ist nur, diese auch durchzusetzen. Nur wenn Grundrechte auch für die Gegner der Freiheit gelten, gelten sie allgemein. Wer Grundrechte nur bestimmten Gruppen zuteilt, der legt die Axt an eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft. Die Bundesländer sind daher auf einen zweiten Begründungsstrang verfallen. So gebe es “Situationen, in denen Rechtsextremisten vorübergehend den öffentlichen Raum kontrollieren und eine Atmosphäre der Angst” erzeugten. Ja, so ist es! Genau das erleben Flüchtlinge und ihre Unterstützer in Freital, Dresden und anderswo. Aber wer dafür – wie der Verbotsantrag – die NPD verantwortlich macht, verkennt die Ursachen für die sächsischen Zustände und wer Verantwortung dafür trägt. Eine Atmosphäre der Angst kann nur dort entstehen, wo der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkommt und die “schweigende Mehrheit” dies zulässt.

Die Demokratie geht zu Grunde, wenn das staatliche Gewaltmonopol versagt und breite Schichten die Grundwerte von Freiheit und Gleichheit und des menschlichen Anstands aufgeben. Die Ereignisse in Sachsen zeigen: Nicht die NPD ist das Problem, sondern das Versagen des Staates, der politisch Verantwortlichen und der Bürgergesellschaft.

Foto: Matthias Hiekel/dpa

twitter