Wie Dresdner Zeitungen Hilberts Eigentor als Torerfolg bejubeln

Zum Versammlungsleiterbeschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30.11.2016

Erwartungsgemäß hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden am 30. November 2016 im Eilverfahren das Versammlungsleiterverbot der Stadt gegen Lutz Bachmann und Siegfried Däbritz bis 2021 als “offensichtlich rechtswidrig” aufgehoben. § 15 des Versammlungsgesetzes, auf den sich die Stadt gestützt hatte, ermögliche nur Auflagen an den Leiter einer konkreten Versammlung. “Eine Ermächtigungsgrundlage für eine generelle Ausschlussentscheidung … stellt diese Vorschrift nicht dar” – also ein klarer Sieg für die Pegida-Führer!

1. Der erfolgreiche spin des Kai Schulz
Es gehört auch zu den Aufgaben eines Pressesprechers, der Öffentlichkeit Niederlagen als Erfolg zu verkaufen. Kai Schulz, in Diensten von Dresdens OB Dirk Hilbert, erklärt, das Gericht beantworte “nur die Frage, ob die Versammlungsbehörde ihre eigene Einschätzung tatsächlich weiterhin in jedem einzelnen Versammlungsbescheid für Pegida-Versammlungen wiederholen” müsse. Die Sächsische Zeitung kauft ihm das ab und titelt: “Ein Sieg für Pegida, der nichts bringt” (SZ-online vom 1.12.2016). Und nach den Dresdner Neuesten Nachrichten habe Pegida-Chef Bachmann nur einen “Scheinerfolg” erzielt. Es gehe um “Formalitäten”, die nur zu einem “Mehraufwand” für die Versammlungsbehörde führten. Sie müsse nun für jede Demo prüfen, ob sie Bachmann mit der Versammlungsleitung “betraue” (!) (DNN.de vom 1.12.2016). Von einer Reaktion Bachmanns oder Däbritz` wird nicht berichtet.

SZ und DNN stellen also keineswegs die ausgeurteilte “offensichtliche Rechtswidrigkeit” des städtischen Langzeitverbots in den Vordergrund, sondern den angeblich “formalen” Charakter des Kammerbeschlusses. Spricht der juristische Laie von “formal juristisch”, meint er unnötige Förmelei, die in der Sache nichts ändert. Über die Ungeheuerlichkeit dieses versuchten langfristigen Grundrechtsentzugs klären die Zeitungen ihre Leser jedenfalls nicht auf. Die DNN dokumentiert zudem ihre komplette Ahnungslosigkeit, indem sie schreibt, die Stadt “beauftrage” den Versammlungsleiter: Sie hält Versammlungen wohl immer noch für Staatsveranstaltungen!

2. Die Fehlinterpretationen zurechtgerückt
Auch Kai Schulz liegt falsch. Die Stadt muss nicht “ihre Einschätzung” wiederholen, sondern für jede konkrete Veranstaltung in Abwägung mit der Versammlungsfreiheit von Bachmann und Däbritz prüfen, ob deren Versammlungsleitung die öffentliche Sicherheit gefährdete. Ebenso falsch ist die von der SZ kolportierte Interpretation, das Gericht habe die Begründung für künftige Versammlungsleiterverbote “sozusagen bereits akzeptiert”. Der konkrete Gefahrennachweis im Einzelfall ist gerade keine unnötige Förmelei, sondern rechtsstaatlich zwingend. Alles andere würde die Versammlungsfreiheit unter Staatsaufsicht stellen und zerstören. Dass der Pressesprecher der Stadt diesen Zusammenhang unter den Tisch fallen lässt, mag mit seiner Rolle gerechtfertigt werden. Dass aber Zeitungen diese Version übernehmen, stellt ihnen kein gutes Zeugnis für ihr Grundrechtsbewußtsein aus – auch wenn es um so unsympathische Erscheinungen wie Pegida-Demonstrationen geht.

Leider begünstigt das Verwaltungsgericht diese Lesarten mit der kryptischen Bemerkung, die Vorwürfe der Stadt seien “keineswegs belanglos”. Sie hatte etwa vorgetragen, Bachmann habe auf einer Pegida-Demo am 7. Dezember 2015 volksverhetzende Äußerungen zugelassen. “Belanglos” ist dies sicher nicht, das Gericht sagt aber nicht, inwiefern und mit welcher Konsequenz diese Vorwürfe von “Belang” sein sollen.

3. Prüfausschuss zu Missständen in der Versammlungsbehörde muss her!
OB Hilbert ist es so noch einmal gelungen, der Öffentlichkeit erfolgreiches Handeln weiß zu machen. Tatsächlich hat die Stadt eine Niederlage erlitten, weil sie die Ermächtigungsgrundlagen des Versammlungsrechts nicht richtig anwenden kann. In der emotional aufgeladenen Atmosphäre, in die die Pegida-Demonstrationen die Stadt seit zwei Jahren versetzt hat, ist das auch eine politische Niederlage. Der von Linken und Grünen in den Stadtrat eingebrachte Prüfausschuss zum Handeln der Versammlungsbehörde ist also dringend erforderlich, um die Ursachen der Missstände in der Ordnungsbehörde zu erkennen und zu beheben. Leider hat Hilbert die Landesdirektion veranlasst, sich unter juristisch fadenscheinigen Vorwänden gegen den Prüfausschuss auszusprechen.

Dresden Ende 2016: gegen Bachmann nichts hinkriegen, aber zugleich die Abhilfe blockieren!

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