“Die Ländervertreter wurden regelrecht vorgeführt”

Tilmann Steffen von ZEIT-Online interviewte mich zur Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren.

ZEIT ONLINE: Herr Lichdi, als der NPD-Verbotsantrag beschlossen wurde, saß die Partei noch in mehreren Landesparlamenten. Seitdem ist ihre Bedeutung stark geschwunden. Ist das NPD-Verbotsverfahren aus der Zeit gefallen?

Johannes Lichdi: Zu Beginn der Vorbereitungen 2011 hat man noch geglaubt, dass die NPD die wichtigste Kraft im extremistischen Spektrum ist. Das wird jetzt von den Verbotsantragstellern, dem Bundesrat, zwar immer noch behauptet, entbehrt mittlerweile aber jeder Grundlage.

Die kritischen Nachfragen der Bundesverfassungsrichter nach den Vorträgen der Innenminister zeigen, dass sie erhebliche Zweifel an den von den Bundesländern vorgetragenen Belegen haben. Die Richter führen die Vertreter des Bundesrates im Verhandlungssaal in Karlsruhe regelrecht vor.

ZEIT ONLINE: Der Präsident des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, sicherte zu, rein juristisch über den Verbotsantrag zu entscheiden, frei von  jeglicher politischer Wertung. Wie überzeugend ist das? Immerhin entwickelt das Gericht selbst die Kriterien, anhand derer es dann über die Verfassungswidrigkeit entscheidet…

Lichdi: Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Bundesverfassungsgericht anhand des Grundgesetzes Normen und Maßstäbe zunächst entwickelt, bevor es entscheidet. Das letzte Parteiverbot ist Jahrzehnte her, da bedarf es heute überarbeiteter Kriterien. Im Unterschied zu damals müssen heute bei den Verbotskriterien auch die Anforderung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs berücksichtigt werden, vor dem ein Verbot bestand haben müsste. Das NPD-Verbotsverfahren ist zwar stark politisch überlagert, ich habe aber den Eindruck, dass die Richter damit umgehen können und sich von politischem Druck nicht beeinflussen lassen.

 

 

 

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