Entpolitisierte Staatsdemo als Sondernutzung?

Hilberts “Bürgerfest” vom 17. Oktober 2016

Die Pöbeleien von Pegida-Anhängern am 2. und 3. Oktober 2016 hatten bundesweit eine so verheerende Breitenwirkung, dass sie auch im offiziellen Dresden nicht mehr ignoriert werden konnten. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) schaltete nun vom “Dialog” mit einem Teil seines Wählerklientels auf öffentliche Distanzierung von Pegida um. So setzte er für den 17. Oktober unter dem Motto “Dresden zeig dich” ein “Bürgerfest des Oberbürgermeisters” an der Frauenkirche an. Also eine Staatsdemo gegen Pegida? – Nach Ansicht des OB keineswegs!

1. Nopegida als “politische Störung”

Hilbert antwortete am 17. November 2016 auf meine Stadtratsanfrage, dass das “Bürgerfest” “eine öffentliche Veranstaltung mit Teilnahmerecht von jedermann” gewesen sei. Er habe den Neumarkt “im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung” belegt. Für Polizei und Ordnungsamt habe er “verbindlich festgelegt, dass jegliche Form von Störungen verhindert und keine Versammlungen zugelassen werden sollen. Ebenso sollten keine politischen Plakate oder andere politisch sichtbaren Kundgebungsmittel während der Veranstaltung gezeigt werden.”Auftragsgemäß verhinderte die Polizei den Zutritt eines Demonstranten, der ein Pappschild mit den Parolen “Rassismus ist keine Meinung” und “Wer schweigt stimmt zu!” trug. Pegida-Anhänger waren also herzlich willkommen, Nopegida-Äußerungen aber eine “politische Störung”.

2. Eine als Sondernutzung verkleidete Versammlung

Straßenrechtliche Sondernutzungen dienen in der Regel kommerziellen Zwecken, etwa wenn ein Café für Gäste Stühle und Tische in eine Fußgängerzone stellt. Da sie den Gemeingebrauch für jedermann einschränken, sind sie genehmigungs- und in der Regel auch kostenpflichtig. In seiner Rede auf dem “Bürgerfest” nannte Hilbert die Pegida-Pöbler “selbsternannte Patrioten”, die “sich als das entpuppt” hätten, “was sie in ihrer Spitze sind: Gegner unserer Demokratie, Gegner unseres Staates”. Zweifellos richtige Worte, aber eindeutig politische Meinungsäußerungen! Warum bestreitet Hilbert dann aber den Charakter des “Bürgerfests” als politische Versammlung? Zunächst weil sich “Der Oberbürgermeister” als Behörde nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen darf. Denn Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe in die Bürgerfreiheit, keine Kompetenznormen für den Staat.

Hat also der Privatmann Herr Dirk Hilbert in seiner Eigenschaft als einfacher Bürger den Neumarkt genutzt? Dann hätte ihm sicher sehr geholfen, dass er mit der Amtsperson “Der Oberbürgermeister” identisch ist, der auch Leiter der Versammlungs- und Straßenbehörde ist. Tatsächlich tut Hilbert nur so, als sei er nicht der OB. Er nutzte aber die Möglichkeiten seines Amtes, wenn er wie geschehen “seine Bürgermeister” zum Bürgergespräch mitbringt. Und jeder Versammlungsanmelder müsste sich selbstverständlich zustimmende Meinungsäußerungen oder Protest in Sicht- und Hörweite gefallen lassen. Die rechtliche Verkleidung des “Bürgerfestes des Oberbürgermeisters” als Sondernutzung diente also der Unterbindung anderer politischer Äußerungen neben der eigenen. Wie in vordemokratischen Zeiten will der OB sein Volk zur Akklamation antreten lassen.

3. Öffentliche Entpolitisierung spielt Pegida in die Hände

Der OB kann mit der Kostümierung seiner Veranstaltung als Sondernutzung seine politischen Aussagen als “unpolitisch” darstellen und so jeder Kritik entziehen. So will er leichter Zustimmung für seine Position gewinnen. Hilbert versuchte am 17. Oktober eine imaginierte Mehrheit der “bürgerlichen Mitte” als Legitimationssubjekt seines Handelns zu inszenieren. Er versuchte, den angeblichen Dresdner Normalfall bürgerlichen Anstands öffentlich zu definieren und zu bekräftigen. Zum ersehnten Normalfall gehört nach dem Selbstverständnis des OB aber eine ausdrückliche Nopegida-Position nicht, wie die polizeiliche Vertreibung des Demonstranten zeigt.

Diese Entpolitisierungsstrategie kann nicht funktionieren. Die sogenannte “schweigende Mehrheit” hat seit Oktober 2014 mit ihrem Desinteresse bewiesen, dass sie jedenfalls Pegida nicht als Angriff auf ihr gesellschaftspolitisches Selbstverständnis empfindet. Der Angriff der Pegida-Pöbler verstösst in seiner Form sicherlich gegen jeden menschlichen Anstand, ist in seinem Kern aber weit mehr: nämlich eine fundamentale und völkisch eingefärbte Absage an eine weltoffene Gesellschaft und den Parlamentarismus westlicher Prägung. Hilflose Entpolitisierungsbemühungen eines “Bürgerfestes” spielen daher wie die naiven “Dialog”-Versuche nur den rassistischen antidemokratischen Bewegungen in die Hände.

Übrigens: Ich werde den OB mal fragen, ob der Bürger Hilbert eine straßenrechtliche Sondernutzungsgebühr für den Neumarkt bezahlt hat oder ob er sich den Platz kostenfrei genehmigt hat …

Die Antwort von OB Hilbert auf meine Fragen im Wortlaut:

Am 17.10. fand das sogenannte “Bürgerfest” des OB Hilbert auf dem Neumarkt statt. Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat OB Hilbert den Raum des Neumarkts für seine Veranstaltung in Anspruch genommen?

Die Inanspruchnahme des Neumarktes für das Bürgerfest des Oberbürgermeisters am 17. Oktober 2016 erfolgte im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung.

2. Wer war auf jeweils welcher Rechtsgrundlage berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen?

Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung mit Teilnahmerecht von jedermann.

3. Welche Absprachen zur Gewährleistung der Sicherheit bestanden zwischen dem Ordnungs­amt und der Polizei?

Polizei und Ordnungsamt haben die Entscheidungen des Veranstalters umgesetzt. In einer Lagebesprechung vor Beginn des Bürgerfestes wurde gemeinsam mit dem Veranstalter über die Absicherung der Veranstaltung gesprochen. Der Veranstalter hat verbindlich festgelegt, dass jegliche Form von Störungen verhindert und keine Versammlungen auf dem Veranstaltungsraum zugelassen werden sollen. Ebenso sollten keine politischen Plakate oder andere politisch sichtbaren Kundgebungsmittel während der Veranstaltung gezeigt werden.

4. Insbesondere; Welche schriftlichen oder mündlichen Hinweise und Weisungen hat das Ordnungsamt der Polizei und privaten Sicherheitskräften für die Veranstaltung gegeben?

Das Ordnungsamt hat keine Weisungen an die Polizei oder private Sicherheitskräfte gegeben. In einer Lagebesprechung vor Beginn des Bürgerfestes wurde gemeinsam mit dem Veranstalter über die Absicherung der Veranstaltung gesprochen (siehe Antwort Frage 3).

5. Insbesondere: Wie haben Ordnungsamt und Polizei die im Kooperationsgespräch mit den Organisatoren von “Herz statt Hetze” am 11.10. gegebene Zusage der Leiterin der Versammlungsbehörde, Frau Bley, gewährleistet, jederzeit den wechselseitigen Zugang zwischen dem “Bürgerfest” und der Veranstaltung von “Herz statt Hetze” auf dem Postplatz zu ermöglichen?

Der Zugang zum Bürgerfest war für jede Person jederzeit möglich, wenn die Sicherheitsfestlegungen des Veranstalters eingehalten wurden (siehe Frage 3).

6. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Polizei einem Bürger zwischen ca. 19.45 und 20.15 an der Ecke Sporergasse / Schlossstraße den Zugang zum “Bürgerfest” verwehrt?

Diese Anfrage ist an die Polizei zu richten. Siehe Antwort Frage 3.

7. Insbesondere: in welcher Hinsicht rechtfertigte die Mitführung eines Pappschildes mit den Aufschriften “Rassismus ist keine Meinung” sowie “Wer schweigt stimmt zu!” den Ausschluss des Bürgers vom “Bürgerfest” und dessen Platzverweis durch Polizeibeamte?

Diese Anfrage ist an die Polizei zu richten. Siehe Antwort Frage 3.

8. Bestand eine Weisung von OB Hilbert bzw. des Ordnungsamtes, bzw. der Polizei, Personen mit politischen Transparenten oder Schildern vom “Bürgerfest” auszuschließen?

Siehe Antwort Frage 3.

9. Wenn nein: warum wurde der Bürger mit dem o.g. Schild ausgeschlossen?

Siehe Antwort Frage 3.

10.Beabsichtigt OB Hilbert, sich bei dem Betroffenen zu entschuldigen?

Einen Grund zur Entschuldigung gibt es nicht, siehe Antwort zu Frage 3. Die Sicherheit der Veranstaltung hatte Vorrang vor dem Interesse, Schilder oder andere politisch sichtbare Kundgebungsmittel zu zeigen.”

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