Anfrage: Lärmstörung von Gottesdiensten

Heute habe ich folgende Anfrage “Lärmstörung von Gottesdiensten durch Pegida und Reaktion der Versammlungsbehörde” einreichen lassen. Der OB hat eine Dreiwochenfrist zur Beantwortung:

“Sehr geehrter Oberbürgermeister,

nach Berichten von Teilnehmern wurde am Montag, dem 06.03.17 die Abendmesse durch Lärm der Veranstaltung von “Pegida” zum wiederholten Male gestört. Zudem soll es zu Belästigungen von Gottesdienstbesuchern gekommen sein, die in die Hofkirche eintreten wollten.

Fragen:

1. Auf welche Weise stellt die Versammlungsbehörde sicher, dass Gottesdienste nicht durch Versammlungen gestört werden?

2. Welche Beschwerden liegen der Versammlungsbehörde von Vertretern der Kirchen und Kirchgemeinden aus der Innenstadt aus dem letzten Jahr vor (insbesondere Kreuzkirche, Hofkirche, Frauenkirche)?

3. Wie stellt die Versammlungsbehörde praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten der Religions- und der Versammlungsfreiheit her?

4. Welche Sanktionen (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) hat die Versammlungsbehörde innerhalb des letzten Jahres gegen Versammlungen aus dem Bereich Pro Pegida und Contra Pegida jeweils für welche Verstöße verhängt?

Johannes Lichdi

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