Stand des Kurzfristprogramms Fußwegsicherheit in der Dresdner Innenstadt

Update 22.8.2018:

Die Stadtverwaltung hat am 29. Mai 2018, drei Monate nach Verstreichen des Termins im Februar 2018, die zweite Beschlusskontrolle zum Stadtratsbeschluss vom November 2016 vorgelegt.

Danach wurden das Kopfsteinpflaster auf der Haupstraße im Bereich der Dreikönigskirche ausgestauscht und Borde auf der Strehlener Straße abgesenkt. Der Umbau des nördlichen Bereichs der Strehlener / Uhlandstraße soll 2018 erfolgen. Die Ampel Wiener- / Gellert- / Franklinstraße ist mit Tonsignalgeber nachgerüstet. Auch an der Kreuzung Schweriner Straße / Könneritzstraße ist eine Lichtsignalanlage mit akustischem Tonsignal in Betrieb gegangen.

Das wars dann aber auch schon! Zu den geforderten Bordabsenkungen vom Theaterplatz in Richtung Hofkirche und Italienisches Dörfchen wiederholt die Verwaltung einfach die nichtssagende Auskunft vom August 2017, einschließlich des Versprechens einer “kurzfristigen (!) Prüfung” an der Schinkelwache. Die Verwaltung hat also gar nichts weiter unternommen. Auch bezüglich der geforderten Bewegungslinien am Neumarkt wiederholt die Verwaltung einfach die abschlägige Antwort vom August 2017: Das Pflaster könne nicht neu überarbeitet werden, weil es erst neu gemacht worden sei. So werden Planungsfehler verewigt!

Ausführlich begründet die Verwaltung, warum eine Bordabsenkung an der Schützengasse am Umweltzentrum nicht möglich sei. Die Schützengasse sei aber barrierefrei nutzbar, weil das Pflaster auf der Zufahrt zur Nummer 14 im Herbst 2017 ausgetauscht worden sei. Da es es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handle, könnten Geh-Eingeschränkte auch die Straße benutzen. Ich bezweifele, dass sich alte Menschen mit Rollatoren dort sicher fühlen werden.

Die Verwaltung hält die Entfernung des Großpflasters bei der Einmündung der Lingnerallee in die Lennestraße und an der Lennestraße / Helmut-Schön-Allee für erforderlich, sieht aber denkmalschutzrechtliche Bedenken und verfügt nach eigenen Angaben nicht über die erforderlichen Planungskapazitäten. Sie setzt also trotz des Stadtratsbeschlusses andere Prioritäten.

Der Stadtverwaltung sind weiterhin keine Mängel um Bereich der Uniklinik bekannt.

Wiener Platz: Nach zwei Vorortterminen mit dem Verband für Blinde und Sehbehinderte im Dezember 2016 und im Juli 2017 kommt die Verwaltung im Mai 2018 zur Frage der Markierung der Stufen vor dem Kugelhaus zu dem Ergebnis, dass das erforderliche “Anfräsen” der 650 m Granittreppenstufen auf 5 cm Breite zum Auftragen der “Kaltplastik” “technisch nicht umsetzbar” sei. Ohne das Anfräsen komme “keine ausreichende Haltbarkeit zustande und es besteht aufgrund der Höhe der Kaltplastik von 3 mm Stolpergefahr.” Aus der Stufenmarkierung für Sehbehinderte wird also nichts. Ansonsten wird die Auskunft zum Wiener Platz vom letzten Jahr (es sei alles gut) wörtlich wiederholt.

So bleibt ein zwiespältiges Bild: Der Austausch von schlecht berollbarem Großpflaster und die Nachrüstung von Lichtsignalanlagen mit Tongeber ist offenbar in einem Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren zu bewältigen. Bei Bordabsenkungen wird es schon schwieriger, weil sich das Straßen- und Tiefbauamt von “denkmalschutzrechtlichen Bedenken” offenbar präventiv abschrecken lässt. Mir ist es in der Abwägung nicht nachvollziehbar, wie die Höhe von Bordsteinkanten vor den Mobilitätsbedürfnissen geheingeschränkter Menschen rangieren kann. Hier braucht es ein grundsätzliches Umdenken in der Verwaltung. Sehr ärgerlich ist es, wenn die Verwaltung Planungsfehler der Vergangenheit mit dem Argument verewigt, eine Beseitigung sei technisch nicht möglich oder zu teuer.

Hier die Antwort der Stadtverwaltung auf die Aufgaben des Stadtratsbeschlusses im Einzelnen:

Beschlusskontrolle zu A0217/16 (Sitzungsnummer: SR/031/2016) vom 29. Mai 2018

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Fußwegsicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen in der Innenstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Zwischenstand kann zu oben genanntem Beschluss gegeben werden:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig folgende Maßnahmen zur Verbesserung der

Fußwegesicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen in der Innenstadt zu veranlassen:

1. Hauptstraße: Herstellung einer erschütterungsarmen Querungsmöglichkeit über die Kopfsteinpflasterstraße in der Nähe der Dreikönigskirche.

Die Maßnahme wird im Straßen- und Tiefbauamt bearbeitet. Die Materialbeschaffung über eine öffentliche Ausschreibung ist erfolgt. Die Umsetzung erfolgt im zweiten Quartal 2018 und wird noch im Mai fertiggestellt.

2. Theaterplatz: Herstellung gut sichtbarer Bordabsenkungen um den Theaterplatz, insbesondere zwischen Theaterplatz und Schinkelwache, in Richtung Hofkirche und Italienisches Dörfchen.

Die Baumaßnahmen zur denkmalgerechten Sanierung der Augustusbrücke umfassen auch die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Zufußgehende im Bereich des Altstädter Brückenkopfes (Theaterplatz und Schloßplatz). Ziel ist die Anlage barrierefreier Querungsstellen in Richtung Italienisches Dörfchen und Hofkirche unter Beachtung der denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Anforderungen.

Mittelfristig ist eine Gesamtlösung, die auch dem Aspekt der Sophienstraße als Hauptradroute Rechnung trägt und entsprechende Bereiche für den Radverkehr mit berollbarem Pflaster vorsieht, erforderlich. Kurzfristig werden Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Bereich Schinkelwache geprüft. Insbesondere die denkmalschutzrechtlichen Belange müssen hier intensiv abgestimmt werden.

3. Neumarkt und Fürstenzug: Erschütterungsarme Hauptbewegungslinien auf dem Neumarkt zwischen der Freitreppe zur Brühischen Terrasse und dem Fürstenzug.

Die Aufgabe zur Lösungsfindung ist bereits im vorliegenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention enthalten. Hiersoll unter anderem der gesamte Neumarkt, einschließlich Fürstenzug betrachtet werden. Auch im Rahmen der Projektgruppe Neumarkt wurde dieses Thema bereits diskutiert. Hier wurden in Abstimmung mit den Behindertenverbänden sogenannte erschütterungsarme Hauptbewegungslinien als wichtige Wegerelationen ausgemacht. Diese sehr umfangreichen Vorstellungen erfordern erhebliche Eingriffe in Pflaster- und Gehwegbereiche, die erst in den letzten Jahren fertig gestellt worden sind. Insofern muss geprüft werden, in wieweit eine schrittweise Umsetzung, insbesondere unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit, möglich ist.

4. Umweltzentrum: Bordabsenkung auf der Schützengasse vor dem Umweltzentrum.

Die Herstellung einer Bordabsenkung am Gehwegende wurde bautechnisch in zwei Varianten mit den folgenden Ergebnissen geprüft:

Bordabsenkung im Verlauf der durchgehenden Bordflucht (seitlich zur Fahrbahn): Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergibt sich im Absenkungsbereich, Je nach lagemäßiger Einordnung, eine Querneigung von 13 bis 15 Prozent. Die in barrierefreien Bordabsenkungen zulässige Gehwegquerneigung von sechs Prozent wird deutlich überschritten. Damit ist eine Bordabsenkung an dieser Stelle nicht zielführend.

Bordabsenkung unmittelbar in der Laufachse: Das angrenzende Gebäude hat einen Sandsteinso

ckel. Bei einer Absenkung des Gehweges würde ein zunehmend größer werdender Spalt zwi

schen dem Gehweg und der Sockelunterkante entstehen und das dahinterliegende Mauerwerk

freigelegt. Der Sandsteinsockel müsste ergänzt bzw. neu hergestellt werden. Zudem sind Anpassungsarbeiten an der Dachentwässerung (Senkkasten im Gehwegbereich) erforderlich. Es wäre ein erheblicher, kostenintensiver Bauaufwand erforderlich.

Die Schützengasse ist trotzdem barrierefrei nutzbar. Das Umweltzentrum befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO). Diese Verkehrsregelung erlaubt Fußgängern im Zusammenhang mit dem Vorrang der Aufenthaltsfunktion vor dem fließenden Verkehr ausdrücklich die Nutzung der gesamten Verkehrsfläche. Im Schriftverkehr mit dem Verband der Körperbehinderten wurde in diesem Gesamtzusammenhang wiederholt auf die Nutzung der Grundstückszufahrt des Hauses Schützengasse 14 für den Wechsel zwischen dem Gehweg und der danebenliegenden Verkehrsfläche verwiesen. Diese Zufahrt hat die zulässige Querneigung, ist aber mit relativ balligem Granitgroßpflaster befestigt. Eine bauliche Anpassung, konkret der Austausch dieses Pflasters gegen geschnittenes und gestocktes Granitgroßpflaster, wurde im zweiten Halbjahr 2017 vorgenommen.

5. Umgebung des Hygienemuseums: Bordabsenkungen und Bewegungslinien in der Umgebung des Hygienemuseums, insbesondere zum Wochenmarkt und Übergang Großer Garten.

Die Querungsstellen über die Blüherstraße wurden bereits vor einigen Jahren barrierefrei gestaltet.

Gleiches gilt für die Querung der Lingnerallee entlang der Blüherstraße. Auf der Ostseite gibt es zwischen der Lingnerallee und der Helmut-Schön-Allee keinen Gehweg. Aber mit den vorhandenen Bordabsenkungen wird auf dieser Straßenseite die Erreichbarkeit der Stellplätze und der Marktstände gesichert.

Vordringlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung am östlichen Ende der Lingner-

allee, an der Lennestraße. In den aneinandergrenzenden Einmündungsbereichen Lennestraße/

Lingnerallee und Lennestraße/Helmut-Schön-Allee ist der Gehweg mit Granitgroßpflaster befestigt,

was relativ schlecht berollbar ist. Um hier den Zugang zum Wochenmarkt und zum Großen Garten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern, sind weitergehende Untersuchungen zu Lösungsmöglichkeiten erforderlich. Insbesondere Aspekte des Denkmalschutzes sind zu beachten. Aufgrund kapazitiver Personalengpässe konnte die Planung bisher nicht vorangetrieben werden.

6. Universitätsklinikum: Bordabsenkungen und Verbesserung der Fußwegequalität in der Umgebung des Universitätsklinikums.

Für den Bereich des Universitätsklinikums liegt kein Konzept zum Fußverkehr bzw. zur Barrierefreiheit vor. Ortskonkrete Mängel sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

7. Umgebung des Hauptbahnhofes: Bordabsenkungen und Querungsmöglichkeiten durch Kennzeichnung von Stufenantritten und mit Blindenleitsystem gemäß DIN 32984 in Richtung der TU Dresden, der Prager Straße und zum ÖPNV.

Zur Stufenmarkierung am Wiener Platz gab es im Dezember 2016 einen Vor-Ort-Termin mit dem Verband für Blinde und Sehbehinderte zur Abstimmung der konkreten Maßnahmen. Die abschließende Detailabstimmung ist bei einem weiteren Vor-Ort-Termin am 26. Juli 2017 erfolgt. Auf dieser Basis wurde die Umsetzung geprüft. Es wäre erforderlich, 650 m Granittreppenstufen um das Kugelhaus aufs 5 cm Breite anzufräsen und darauf die Kaltplastik aufzutragen. Das ist technisch nicht umsetzbar. Ohne das Anfräsen kommt keine ausreichende Haltbarkeit zustande und es besteht aufgrund der Höhe der Kaltplastik von 3 mm Stolpergefahr.

Zwischen dem Hauptbahnhof und der Haltestelle Wiener Platz {Linien 7 und 10) befindet sich ein

Teilstück des Platzes entlang des Bahnhofsgebäudes im Eigentum der Deutschen Bahn. Größere Bereiche der Bahnhofsvorfläche wurden vorerst nur provisorisch befestigt, weil im Umfeld des Wiener Platzes unterirdische Spundwände die Baugrube des „Wiener Lochs” sicherten. Das Ziehen der Spundwände ist erfolgt. Vorbehaltlich einergesicherten Finanzierung ist die endgültige bauliche Gestaltung der Platzbereiche vorgesehen.

Die Querungsstellen am Wiener Platz sowie in Richtung TU Dresden sind barrierefrei ausgebaut. Dies betrifft nicht nur die signalisierten Knotenpunkte, die weitgehend auch mit Tonsignalgebern ausgestattet sind, sondern auch die weiteren Querungen entlang der Fritz-Löffler-Straße. Auch die Mittelinsel über die Bayrische Straße ist barrierefrei ausgebaut.

8. Im Bereich Strehlener Straße 24: Bordabsenkungen zwischen Hauptbahnhof und Begegnungsstätte des Verbandes der Körperbehinderten Dresden sowie der Begegnungsstätte des Verbandes für Blinde und Sehbehinderte. Diese ungesicherte Querung wird gemäß DIN 32984/5.3.6 angezeigt.

An den Knotenpunkten Strehlener Straße / Franklinstraße und Strehlener Straße / Uhlandstraße sind an allen Knotenarmen barrierefreie Bordabsenkungen vorhanden. Allerdings gibt es beim Queren des nördlichen Armes der Uhlandstraße die Besonderheit, dass wegen eines Baumes schräg gequert werden muss. Am Knotenpunkt Strehlener Straße / Andreas-Schubert-Straße ist nur eine Querung barrierefrei (östlicher Arm der Strehlener Straße). Die Nachrüstung weiterer fehlender Bordabsenkungen wurde im Jahr 2017 erledigt. In die Maßnahmeplanung mit dem

Ziel der Umsetzung 2018 wurde der nördliche Knotenbereich aufgenommen. Hier Ist ein Knotenumbau erforderlich, da eine Unfallhäufungsstelle vorliegt.

Des Weiteren ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Tonsignal für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen / Bürger am Lenneplatz zum gefahrlosen Überqueren der Wiener Straße in Richtung Strehlener Straße zu prüfen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung wird über das Ergebnis in formiert.

Die Nachrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlage Wiener-/Gellert-/Franklinstraße mit Tonsignal gebern ist technisch möglich. Derzeit läuft die Bauvorbereitung. Die Umsetzung erfolgt im Mai 2018.

9. An der Kreuzung Schweriner Straße/Könneritzstraße ist die Lichtsignalanlage mit akustischem Tonsignal zu versehen.

Die Nachrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlage mit Tonsignalgebern ist erfolgt und am

15. Mai 2017 in Betrieb gegangen.

Alter Beitrag Stand 14.8.2017:

Aufgrund der Vernachlässigung durch die CDU-Mehrheit im Stadtrat bis 2014 sind die Fußwege an vielen Stellen in Dresden in miserablem, ja gefährlichem Zustand. Ziel grüner Mobilitätspolitik ist die Beseitigung der Schäden bei den Gehwegen sowie Barrierefreiheit, etwa durch Bordsteinabsenkungen oder Leitanlagen für Sehbehinderte. Diese “kleinen” Maßnahmen eignen sich zwar nicht, wie die Eröffnung neuer Straßen öffentlichkeitswirksam abzufeiern. Sie entscheiden aber in der Summe über die praktische Lebensqualität von Bevölkerungsgruppen, deren Interessen bei der bisher üblichen autozentrierten Verkehrspolitik hinten runter gefallen sind.

Daher hat RGRO auf meinen Vorschlag im November 2016 im Stadtrat beschlossen, den Oberbürgermeister mit kurzfristigen Maßnahmen an ausgewählten Stellen der Innenstadt zu beauftragen. RGRO hat daher im Haushalt 2017 / 18 die Mittel für Verkehrssicherheit und das Gehwegprogramm um zusätzliche 2 Mio. € erhöht.

Mit Datum vom 10. August 2017 berichtet der grüne Bürgermeister für Bau und Verkehr Raoul Schmidt-Lamontain über den Stand. Nicht vorangekommen ist die Verwaltung am Neumarkt und an der Lennestraße. Dennoch hat unser Antrag Bewegung in die Sache gebracht, wie die konkreten Verbesserungen zeigen:

1. Für die Herstellung einer erschütterungsarmen Querungsmöglichkelt über die Kopfsteinpflaster-straße an der Dreikönigskirche / Hauptstraße läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Bauleistung.

2. Auf dem Theaterplatz sollen im Zuge der laufenden Sanierung der Augustusbrücke auch “barrierefreie Querungsstellen in Richtung Italienisches Dörfchen und Hofkirche” angelegt werden. Im Bereich Schinkelwache würden sie “intensiv geprüft”. Wenn die Stadtverwaltung hier aber den Vorbehalt denkmalpflegerischer Belange macht, dann könnte die Verbesserung am Denkmalschutzamt scheitern, das die hohen Bordsteine regelmäßig für unantastbar hält.

3. Die Einrichtung erschütterungsarmer Hauptbewegungslinien auf dem Neumarkt einschließlich Fürstenzug und Schloßplatz verhindern Planungsfehler der Vergangenheit. Zwar hat die Stadtverwaltung mit den Behindertenverbänden “wichtige Wegerelationen ausgemacht”. Sie erforderten aber “erhebliche Eingriffe in Pflaster- und Gehwegbereiche, die erst in den letzten Jahren fertig gestellt worden sind”.

4. Die Stadtverwaltung hält Bordsteinabsenkungen im Bereich des Umweltzentrums / Schützengasse für technisch unzulässig oder zu teuer. Sie plant aber im 2. Halbjahr 2017 im Bereich der Einfahrt Schützengasse 14 das Pflaster durch “geschnittenes und gestocktes Granitgroßpflaster” zu ersetzen.

5. Im Bereich Hygienemuseums, Übergang zum Wochenmarkt und Großen Garten, besteht “vordringlicher Handlungsbedarf” “in den Einmündungsbereichen Lennestraße / Lingnerallee und Lennestraße / Helmut-Schön-Allee“. Dort “ist der Gehweg mit Granitgroßpflaster befestigt, was relativ schlecht berollbar ist.” Weitergehende Untersuchungen seien erforderlich, die wegen Personalengpässen nicht hätten vorangetrieben werden können.

6. Am Universitätsklinikum sind der Stadtverwaltung keine “ortskonkreten Mängel” bekannt.

7. Im Bereich Hauptbahnhof sind Stufenmarkierungen für das zweite Halbjahr 2017 geplant. “Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung” sei auch die “endgültige bauliche Gestaltung” zwischen Hauptbahnhof und Haltestelle Wiener Platz geplant, nachdem die Spundwände zur Sicherung des “Wiener Lochs” gezogen wurden. Sonstige Querungsstellen sind schon barrierefrei ausgebaut.

8. Weitere barrierefreie Querungen sind an der Kreuzung Strehlener Straße / Andreas-Schubert-Straße im Rahmen des Doppelhaushalts 2017 / 18 geplant. Die Nachrüstung der Ampel Wiener / Gellert- / Franklinstraße mit Tonsignalanlagen soll im 2. Halbjahr 2017 geschehen.

9. Die Ampel Schweriner Straße / Könneritzstraße mit Tonsignalgebern ist am 15. Mai 2017 in Betrieb gegangen.

Der Beschlusstext des Stadtrats wird hier fett wiedergegeben, während der Zwischenbericht der Stadtverwaltung kursiv gesetzt ist:

“Beschlusskontrolle zu A0217/16 (Sitzungsnummer: SR/031/2016)

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Fußwegsicherheit für mobilitätseinge-schränkte Personen in der Innenstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Zwischenstand kann zu oben genanntem Beschluss gegeben werden:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Fußwegesicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen in der Innenstadt zu veranlassen:

1. Hauptstraße

Herstellung einer erschütterungsarmen Querungsmöglichkelt über die Kopfsteinpflaster-straße in der Nähe der Dreikönigskirche,

Die Maßnahme wird im Straßen- und Tiefbauamt bearbeitet. Die Materialbeschaffung über eine öffentliche Ausschreibung ist erfolgt. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Bauleistung.

2. Theaterplatz

Herstellung gut sichtbarer Bordabsenkungen um den Theaterplatz, insbesondere zwischen Theaterplatz und Schinkelwache, in Richtung Hofkirche und Italienisches Dörfchen

Die Baumaßnahmen zur denkmalgerechten Sanierung der Augustusbrücke umfassen auch die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Zufußgehende im Bereich des Altstädter Brückenkopfes (Theaterplatz und Schloßplatz). Ziel ist die Anlage barrierefreier Querungsstellen in Richtung Italienisches Dörfchen und Hofkirche unter Beachtung der denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Anforderungen.

Mittelfristig ist eine Gesamtlösung, die auch dem Aspekt der Sophienstraße als Hauptradroute Rechnung trägt und entsprechende Bereiche für den Radverkehr mit berollbarem Pflaster vorsieht, erforderlich. Kurzfristig werden Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Bereich Schinkeiwache geprüft, insbesondere die denkmalschutzrechtlichen Belange müssen hier intensiv abgestimmt werden.

3. Neumarkt und Fürstenzug

Erschütterungsarme Hauptbewegungslinien auf dem Neumarkt zwischen der Freitreppe zur Brühlsehen Terrasse und dem Fürstenzug

Die Aufgabe zur Lösungsfindung ist bereits im vorliegenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention enthalten. Hier soll unter anderem der gesamte Neumarkt, einschließlich Fürstenzug betrachtet werden. Auch im Rahmen der Projektgruppe Neumarkt wurde dieses Thema bereits diskutiert. Hier wurden in Abstimmung mit den Behindertenverbänden sogenannte erschütterungsarme Hauptbewegungslinien als wichtige Wegerelationen ausgemacht. Diese sehr umfangreichen Vorstellungen erfordern erhebliche Eingriffe in Pflaster- und Gehwegbereiche, die erst in den letzten Jahren fertig gestellt worden sind. Insofern muss geprüft werden, in wieweit eine schrittweise Umsetzung, insbesondere unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit, möglich ist.

4. Umweltzentrum

Bordabsenkung auf der Schützengasse vor dem Umweltzentrum

Die Herstellung einer Bordabsenkung am Gehwegende wurde bautechnisch in zwei Varianten mit den folgenden Ergebnissen geprüft:

Bordabsenkung im Verlauf der durchgehenden Bordflucht (seitlich zur Fahrbahn): Aufgrund der

örtlichen Gegebenheiten ergibt sich im Absenkungsbereich, je nach lagemäßiger Einordnung, eine Querneigung von 13 bis 15 Prozent. Die in barrierefreien Bordabsenkungen zulässige Gehwegquerneigung von sechs Prozent wird deutlich überschritten. Damit ist eine Bordabsenkung an dieser Stelle nicht zielführend.

Bordabsenkung unmittelbar in der Laufachse: Das angrenzende Gebäude hat einen Sandsteinsockel. Bei einer Absenkung des Gehweges würde ein zunehmend größer werdender Spalt zwischen dem Gehweg und der Sockelunterkante entstehen und das dahinterliegende Mauerwerk

freigelegt. Der Sandsteinsockel müsste ergänzt bzw. neu hergestellt werden. Zudem sind Anpassungsarbeiten an der Dachentwässerung (Senkkasten im Gehwegbereich) erforderlich. Es wäre ein erheblicher, kostenintensiver Bauaufwand erforderlich.

Die Schützengasse ist trotzdem barrierefrei nutzbar. Das Umweltzentrum befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO). Diese Verkehrsregelung erlaubt Fußgängern im Zusammenhang mit dem Vorrang der Aufenthaltsfunktion vor dem fließenden Verkehr ausdrücklich die Nutzung der gesamten Verkehrsfläche. Im Schriftverkehr mit dem Verband der Körperbehin-derten wurde in diesem Gesamtzusammenhang wiederholt auf die Nutzung der Grundstückszufahrt des Hauses Schützengasse 14 für den Wechsel zwischen dem Gehweg und der danebenliegenden Verkehrsfläche verwiesen. Diese Zufahrt hat die zulässige Querneigung, ist aber mit relativ balligem Granitgroßpflaster befestigt. Eine bauliche Anpassung, konkret der Austausch dieses Pflasters gegen geschnittenes und gestocktes Granitgroßpflaster, wird im 2. Halbjahr 2017 vorgenommen.

5. Umgebung des Hygienemuseums

Bordabsenkungen und Bewegungslinien in der Umgebung des Hygienemuseums, insbe-sondere zum Wochenmarkt und Übergang Großer Garten

Die Querungsstellen über die Blüherstraße wurden bereits vor einigen Jahren barrierefrei gestaltet.

Gleiches gilt für die Querung der Lingnerallee entlang der Blüherstraße. Auf der Ostseite gibt es zwischen der Lingnerallee und der Helmut-Schön-Allee keinen Gehweg. Aber mit den vorhandenen

Bordabsenkungen wird auf dieser Straßenseite die Erreichbarkeit der Stellplätze und der Marktstände gesichert.

Vordringlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung am östlichen Ende der Lingner-

allee, an der Lennestraße. In den aneinandergrenzenden Einmündungsbereichen Lennestraße/ Lingnerallee und Lennestraße/Helmut-Schön-Allee ist der Gehweg mit Granitgroßpflaster befestigt, was relativ schlecht berollbar ist. Um hier den Zugang zum Wochenmarkt und zum Großen Garten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern, sind weitergehende Untersuchungen zu Lösungsmöglichkeiten erforderlich. Insbesondere Aspekte des Denkmalschutzes sind zu beachten. Aufgrund kapazitiver Personalengpässe konnte die Planung bisher nicht vorangetrieben werden.

6. Universitätsklinikum

Bordabsenkungen und Verbesserung der Fußwegequalität in der Umgebung des Universitätsklinikums

Für den Bereich des Universitätsklinikums liegt kein Konzept zum Fußverkehr bzw. zur Barrierefreiheit vor. Ortskonkrete Mängel sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

7. Umgebung des Hauptbahnhofes

Bordabsenkungen und Querungsmöglichkeiten durch Kennzeichnung von Stufenantritten und mit Blindenleitsystem gemäß DIN 32984 in Richtung der TU Dresden, der Prager Straße und zum ÖPNV

Zur Stufenmarkierung am Wiener Platz gab es im Dezember 2016 einen Vorort-Termin mit dem Verband für Blinde und Sehbehinderte zur Abstimmung der konkreten Maßnahmen. Die abschließende Detailabstimmung ist bei einem weiteren Vorort-Termin am 26. Juli 2017 erfolgt. Auf dieser Basis wird die Umsetzung vorbereitet. Sie ist für das zweite Halbjahr 2017 geplant.

Zwischen dem Hauptbahnhof und der Haltestelle Wiener Platz (Linien 7 und 10) befindet sich ein

Teilstück des Platzes entlang des Bahnhofsgebäudes im Eigentum der Deutschen Bahn. Größere Bereiche der Bahnhofsvorfläche wurden vorerst nur provisorisch befestigt, weil im Umfeld des Wiener Platzes unterirdische Spundwände die Baugrube des „Wiener Lochs” sicherten. Das Ziehen der Spundwände ist erfolgt. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung ist die endgültige bauliche Gestaltung der Platzbereiche vorgesehen.

Die Querungsstellen am Wiener Platz sowie in Richtung TU Dresden sind barrierefrei ausgebaut. Dies betrifft nicht nur die signalisierten Knotenpunkte, die weitgehend auch mit Tonsignalgebern ausgestattet sind, sondern auch die weiteren Querungen entlang der Fritz-Löffler-Straße. Auch die Mittelinsel über die Bayrische Straße ist barrierefrei ausgebaut.

8. Im Bereich Strehlener Straße 24

Bordabsenkungen zwischen Hauptbahnhof und Begegnungsstätte des Verbandes der Körperbehinderten Dresden sowie der Begegnungsstätte des Verbandes für Bünde und Sehbehinderte. Diese ungesicherte Querung wird gemäß DIN 32984/5.3.6 angezeigt.

An den Knotenpunkten Strehlener Straße / Franklinstraße und Strehlener Straße / Uhlandstraße sind an allen Knotenarmen barrierefreie Bordabsenkungen vorhanden. Allerdings gibt es beim Queren des nördlichen Armes der Uhlandstraße die Besonderheit, dass wegen eines Baumes schräg gequert werden muss. Am Knotenpunkt Strehlener Straße / Andreas-Schubert-Straße ist nur eine Querung barrierefrei (östlicher Arm der Strehlener Straße). Die Nachrüstung der fehlenden Bordabsenkungen wird in die Maßnahmeplanung mit dem Ziel der Umsetzung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2017/2018 aufgenommen.

Des Weiteren ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Tonsignal für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen / Bürger am Lenneplatz zum gefahrlosen Überqueren der Wiener Straße in Richtung Strehlener Straße zu prüfen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung wird über das Ergebnis informiert.”

Die Nachrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlage Wiener / Gellert-/Franklinstraße mit Tonsignalanlagebern ist technisch möglich. Derzeit laufen die Planung und die Bauvorbereitung. Die Umsetzung erfolgt im 2. Halbjahr 2017.

9. An der Kreuzung Schweriner Straße/Könneritzstraße Ist die Lichtsignalanlage mit akustischem Tonsignal zu versehen.”

Die Nachrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlage mit Tonsignalgebern ist erfolgt und am

15. Mai 2017 in Betrieb gegangen.

Nächste Beschlusskontrolle: Februar 2018

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