Entwurf! Antrag: Stadtteilangepasste Mobilitätsplanung für die Louisenstraße

Nach der Veranstaltung am 25.7. überarbeitet am 6.8.2018

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

I. vor weiteren Baumaßnahmen auf der Louisenstraße dem Ortsbeirat Neustadt und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften eine Planung für die Aufteilung und Gestaltung des Straßenraums zur Beschlussfassung vorzulegen, und dafür

II. zu prüfen und darzulegen, ob und wie

1. der Fußverkehr bequemer und insbesondere in den Kreuzungsbereichen zur Rothenburger / Görlitzer Straße und zur Martin-Luther-Straße / Kamenzer Straße durch Anhebung auf Gehwegniveau und Diagonalquerungen sicherer geführt sowie eine zusätzliche Querung wischen Nordbad und Spielplatz geschaffen werden kann,

2. die Aufenthaltsqualität durch großkronige und gebietsheimische Bäume auch an Einzelstandorten sowie andere Maßnahmen aufgewertet,

3. der Straßenraum für Geschäftsauslagen und Freisitze, für Cafes und Gaststätten vergrößert,

4. der Radverkehr auf beiden Seiten mit eigenen Anlagen und geeignetem Belag bequemer und sicherer geführt,

5. die Anlieferung und der Wirtschaftsverkehr und Ein- und Aufahrt von Kraftfahrzeugen auf Anliegergrundsücke sowie der Versorgungs- und Rettungsverkehr gewährleistet und dabei auch eine zeitlich flexible Raumnutzung zu prüfen.

6. die Anzahl der Parkplätze zugunsten von Kurzzeithalten und breiteren Fußgängerbereichen beschränkt werden kann und

7. die Anordnung von Tempo 20 in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich möglich und sinnvoll ist.

III. zu prüfen, ob die unter II aufgeführten Ziele durch einen gemeinsamen nicht unterteilten öffentlichen Straßenraum für alle Mobilitätsarten (“shared space”) besser erreicht werden können.

IV. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Planungsvarianten vor der Zuleitung an den Ortsbeirat und den Ausschuss für Bau und Verkehr in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorzustellen, zu begründen und sich der Diskussion zu stellen.

V. kurzfristig in Zusammenarbeit mit Anwohnern und Gewerbetreibenden ein Konzept für eine provisorische Aufwertung des öffentlichen Raums, etwa durch an den Bordstein angestellte Paletten, zu entwickeln,

Begründung:

zu I:

Die Stadtverwaltung hat offenbar die Absicht, die Louisenstraße abschnittsweise und ohne jede Information der Öffentlichkeit und der politischen Gremien im Wege eines Geschäfts der laufenden Verwaltung zu sanieren. Dabei werden die alten Querschnitte erhalten, ohne zu überprüfen, ob diese im Lichte der Belegung mit den verschiedenen Mobilitätsformen noch angemessen sind. Dies ist nicht akzeptabel, handelt es sich doch bei der Louisenstraße neben der Alaunstraße um die zentrale Fußgänger- und Geschäftsachse der Äußeren Neustadt. Der Antrag zielt daher vor einer weiteren Sanierung auf eine angemessene Neuverteilung des knappen Straßenraums, die Erarbeitung von abwägungsfähigen Planungsvarianten und die vorherige Anhörung der Betroffenen, bevor die verantwortlichen politischen Gremien Ortsbeirat (künftig direkt gewählter Stadtbezirksbeirat), der Ausschuss für Stadtentwiclung, Bau und Verkehr und der Stadtrat enrscheiden. Ziel ist es, eine breit getragene Lösung für die Aufwertung der Louisenstraße zu erreichen.

zu II. und III:

Die Louisenstraße hat keine hohe Bedeutung für den Motorisierten Individalverkehr. Nach der Verkehrsmengenkarte der Landeshauptstadt (im internet auf dem Themenstadtplan der Landeshauptstadt abrufbar) fahren derzeit auf der Louisenstraße zwischen Königsbrücker Straße und der Alaunstraße in West – Ost – Richtung 2000 KfZ am Tag. In Ost – Westrichtung fahren auf diesem Abschnitt dagegen nur 200 Fahrzeuge. Auf dem östlichen Abschnitt ab der Alaunstraße bis zur Prießnitzstraße werden 600 bis 700 PKW am Tag gezählt. Eine Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr und der Aufenthaltsqualität und zu Lasten des fließenden und ruhenden PKW-Verkehrs erscheint daher möglich.

Der Charakter der Louisenstraße als Fußgängermeile, Geschäfts- und Kneipen- sowie Wohnstandort sollte sich auch in der Neuaufteilung des knappen Straßenraums wiederspiegeln. Vorrangig ist dieser für den Fuß- und Radverkehr, sowie Geschäftsauslagen und Freisitze für Cafes und Gaststätten und Bäume zu nutzen. Die Anpflanzung von großkronigen und gebietsheimiuschen Bäumen, eventuell auch nur in Einzelstandorten soll geprüft werden. Die Qualität der Fußgängerquerungen soll durch Gehwegaufweitungen und zulässige und sichere Diagonalquerungen von Kreuzungen verbessert werden.

Wenigstens abschnittsweise erscheint daher eine Beschränkung des MIV auf den Anlieger- und Anlieferverkehr sowie den Versorgungs- (Müllfahrzeuge) und Rettungsverkehr (Krankenwagen) möglich. Dabei sind auch Möglichkeiten zeitlich flexibler Raumnutzungen zu prüfen. So könnten etwa Seitenräume zwischen 7 und 11 Uhr als Anlieferzonen, zwischen 11 und 18 Uhr als Kurzzeitparkplätze und ab 18 Uhr als Freischankflächen genutzt werden.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordertt fachlich zu prüfen, ob diese Ziele mit einem verkehrsberuhigten Geschätsbereich mit Tempo 20 oder mit einem “shared space” erreicht werden können.

zu IV:

Das Projekt einer schöneren Gestaltung der Louisenstraße kann nur gelingen, wenn Anwohner_innen und Betroffene vor der Befassung in dem politischen Gremien Gelegenheit hatten, sich zu äußern und ihre Interessen mitzuteilen. Dafür soll eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.

zu V:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schon vor einer endgültigen Planung der Louisenstraße an ausgewählten Standorten in Zusammenarbeit mit Anwohner_innen und ansässigen Gewerbetreibenden zu prüfen, wie die öffentliche Aufenthaltsqualität durch an den Bordstein gestellte Paletten kurzfristig und ohne bauliche Festlegung etwa für breitere Gehwege, Radabstellplätze oder Freisitzflächen verbessert werden kann. Auf diese Weise können auch Erfahrungen für eine endgültige bauliche Gestaltung der Louisenstraße erprobt werden. Für einen solchen Versuch bietet sich etwa der Bereich zwischen Nordbad und Spielplatz an.

 

Version Juni 2018

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

1. vor weiteren baulichen Maßnahmen auf der Louisenstraße dem Ortsbeirat Neustadt und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften eine Planung für die Aufteilung und Gestaltung des Straßenraums zur Beschlussfassung vorzulegen, und dafür

2. zu prüfen und darzulegen,

a) wie der Fuß- und Radverkehr sicherer und bequemer geführt,

b) die Aufenthaltsqualität durch großkronige und gebietsheimische Bäume sowie andere Maßnahmen aufgewertet,

c) der Straßenraum für Geschäftsauslagen und Freisitze, für Cafes und Gaststätten vergrößert,

d) die Anlieferung und der Wirtschaftsverkehr gewährleistet,

e) die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen auf Anliegerzufahrten sowie der Versorgungs- und Rettungsverkehr gewährleistet und

f) die Anzahl der Parkplätze zugunsten von Kurzzeithalten und breiteren Fußgängerbereichen beschränkt werden kann, sowie

g) ob die Anordnung von Tempo 20 in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich möglich und sinnvoll ist, und weiter

3. zu prüfen, ob die aufgeführten Ziele durch einen gemeinsamen nicht unterteilten öffentlichen Straßenraum für alle Mobilitätsarten (“shared space”) erreicht werden kann.

4. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Planungsvarianten vor der Zuleitung an den Ortsbeirat und den Ausschuss für Bau und Verkehr in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorzustellen, zu begründen und sich der Diskussion zu stellen.

Begründung:

1. Die Stadtverwaltung hat offenbar die Absicht, die Louisenstraße abschnittsweise und ohne jede Information der Öffentlichkeit und der politischen Gremien im Wege eines Geschäfts der laufenden Verwaltung zu sanieren. Dabei werden die alten Querschnitte reproduziert, ohne zu überprüfen, ob diese noch erforderlich sind. Dies ist nicht akzeptabel, handelt es sich doch bei der Louisenstraße neben der Alaunstraße um die zentrale Achse der Äußeren Neustadt. Der Antrag soll daher gewährleisten, dass vor der weiteren Sanierung die Betroffenen gehört werden und die verantwortlichen politischen Gremien darüber beschließen, um eine breit getragene Lösung für die Aufwertung der Louisenstraße zu erreichen.

2. Die Louisenstraße ist für die Äußere Neustadt nicht als Verkehrsachse für den Motorisierten Individalverkehr bedeutend, sondern als Fußgängermeile, Geschäfts- und Kneipen- sowie Wohnstandort. Nach der Verkehrsmengenkarte der Landeshauptstadt fahren derzeit auf der Louisenstraße zwischen Königsbrücker Straße und der Alaunstraße in West – Ost – Richtung 2000 KfZ am Tag. Offensichtlich biegen sie hauptsächlich in die Alaunstraße Süd ab (Schleichverkehr zur Umfahrung der Königsbrücker?!). In Ost – Westrichtung fahren auf diesem Abschnitt dagegen nur 200 Fahrzeuge. Auf dem östlichen Abschnitt ab der Alaunstraße bis zur Prießnitzstraße werden 600 bis 700 PKW am Tag gezählt. Eine Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr und der Aufenthaltsqualität und zu Lasten des fließenden und ruhenden PKW-Verkehrs erscheint daher möglich.

3. Die Anteile der Mobilitätsarten muss sich auch in der Neuaufteilung des knappen Straßenraums wiederspiegeln. Vorrangig ist dieser für den Fuß- und Radverkehr, sowie Geschäftsauslagen und Freisitze für Cafes und Gaststätten und Bäume zu nutzen. Wenigstens abschnittsweise erscheint daher eine Beschränkung des MIV auf den Anlieger- und Anlieferverkehr sowie den Versorgungs- (Müllfahrzeuge) und Rettungsverkehr (Krankenwagen) möglich. Die fachliche Prüfung soll insbesondere auch einen shared space umfassen.

4. Das Projekt einer schöneren Gestaltung der Louisenstraße kann nur gelingen, wenn Anwohner_innen und Betroffene vor der Befassung in dem politischen Gremien Gelegenheit hatten, sich zu äußern und ihre Interessen mitzuteilen. Dafür soll eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.

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