Meine Rede auf der Demo gegen das neue Polizeigesetz

Am 17.11.2018 durfte ich auf der Demo gegen den Entwurf der CDU / SPD – Koalition in Sachsen für ein neues repressives Polizeigesetz sprechen. Hier ist der Text dokumentiert:

Liebe Freundinnen und Freunde unserer Grundrechte,

Liebe Freiheitskämpferinnen und Freiheitskämpfer,

Polizeirecht ist immer Zwangsrecht. Eigentlich sollte Polizeirecht aber in erster Linie Recht zum Schutz unserer Freiheit und Grundrechte sein.

Konservative Politiker der öffentlichen Verunsicherung sehen das anders. Sie glauben, das Recht sollte die Eingriffe decken, die die Polizei für notwendig hält.

Dabei gibt die technische Entwicklung das Ausmaß der Eingriffe vor: Was technisch möglich ist, muss angeblich auch gemacht werden, um “Waffengleichheit” mit dem “Verbrechen” herzustellen.

Konservative Polizeistrategen akzeptieren das Polizeigesetz nicht als Begrenzung eigenen Handelns, sondern nur als Instrument eigener Machtdurchsetzung.

Die Polizei möchte möglichst weitgehende Gummiparagraphen. Von diesem Geist ist der Gesetzentwurf geprägt.

Aus dieser Perspektive erscheint Grundrechtsschutz nur als Sabotage effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Grundrechtsschutz wird als “Täterschutz” diffamiert.

Dieser Gesetzentwurf vervollkommnet die Kontrollbefugnisse der Polizei im analogen und elektronischen Raum, in der Öffentlichkeit und in der Privatsphäre.

Der Kontrolle Einzelner dienen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Fußfesseln. Der Massenkontrolle dienen die Kontrollbereiche, die zu racial profiling führen. Für die Videoüberwachung öffentlicher Räume gibt es keine klaren Einschränkungen.

Die Schleierfahndung mit Gesichts- und Bewegungserkennung – faktisch in der Hälfte Sachsens – ist eine automatisierte Massenüberwachung gegen Unverdächtige.

Die Militarisierung von Spezialeinheiten mit Handgranaten und Maschinengewehren soll offenbar für eine Aufstandsbekämpfung vorsorgen?

Im Bereich der Kontrolle der elektronischen Kommunikation wird die präventive Telekommunikationsüberwachung eingeführt – auch wenn keine konkrete Gefahr vorliegt und auch wenn Unverdächtige betroffen sind!

Wie die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage zu Recht sagt: “Ermittlungsarbeit wird zu Überwachungsarbeit”. Die Ermittlung echter Täter wird darunter leiden.

Aber seien wir ehrlich: Die neuen elektronische Überwachungsmethoden sind alles peanuts gegen die bestehende allgegenwärtige und umfassende Überwachung der Geheimdienste, wie sie Ed. Snowden enthüllt hat.

Haben wir eigentlich eine reale Chance auf Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen?

Formal ja: Wenn wir überhaupt von der Maßnahme erfahren, können wir nachträglich die Gerichte anrufen – und nach anderthalb Jahren entscheiden sie dann vielleicht auch mal.

In der Praxis haben wir leider keine Chance.

Nach klassisch liberalem Polizeirecht ist ein Eingriff bei einer objektiv feststellbaren Gefahr gerechtfertigt, wenn sie gegen den Störer gerichtet wird.

Heute wird einfach unterstellt, dass die Zeiten eigentlich generell gefährlich sind, und daher auf die Prüfung einer konkreten Gefahr verzichtet werden muss.

Damit werden polizeiliche Eingriffe immer grundloser, richtungsloser und immer maßloser. Das nennt man dann Polizeistaat.

Die Paragraphen des Polizeigesetzes werden immer länger und komplizierter, enthalten aber immer weniger zum Schutz unserer Grundrechte.

Und wo Gerichte zum Schutz unserer Grundrechte eingreifen könnten, übernehmen sie in der Regel die polizeiliche Sicht über Gefahren aller Art.

Seit Jahrzehnten wird uns der Richtervorbehalt als rechtsstaatliche Sicherung verkauft. Richter müssen etwa die Rechtmäßigkeit der präventiven Telekommunikationsüberwachung vorher prüfen.

Leider halten es Richter nicht für ihre Aufgabe, unsere Grundrechte zu schützen, wichtiger ist es ihnen, die Polizei zu unterstützen. Daher werden in der Praxis alle Anträge der Polizei einfach durchgewunken!

Uns KritikerInnen der Entwicklung wird entgegen gehalten: Wir sollten doch Vertrauen in die Polizei haben, die es ja nur gut mit uns und der öffentlichen Sicherheit meine.

Ich habe kein Vertrauen in eine sächsische Polizeiführung, die sich immer mehr Gummiparagraphen zu Lasten unserer Grundrechte ins Gesetz schreibt!

Ich habe kein Vertrauen in eine Polizeiführung, die Zweifel daran lässt, ob sie das staatliche Gewaltmonopol auch gegen Nazis durchsetzt!

Wir haben kein Vertrauen in eine Polizei, die anscheinend von Hutbürgern und AfD-Anhängern unterwandert ist! Wir wollen einer solchen Polizei nicht noch mehr Rechte geben!

Nach der nächsten Landtagswahl besteht die reale Gefahr einer schwarzblauen Staatsregierung. Wir wollen nicht, dass AfD-Rechtsextremisten Einfluss auf die Polizei gewinnen!

Also lasst uns weiter gegen dieses Polizeigesetz und die faschistische Welle in diesem Land kämpfen!

Auf die Freiheit!

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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