Anmerkungen zum Entwurf des Grünen Wahlprogramms für die Landtagswahl 2019

Ein Landtagswahlprogramm dient der Selbstvergewisserung und soll die aktive Basis für den Wahlkampf motivieren. Weiter soll es den Wählerinnen und Wähler eine überzeugende Erzählung anbieten. Ob das gelungen ist, mögen andere beurteilen. Mich reizt die Frage, welche Grundsätze, Ziele und Instrumente heute die grüne Landespolitik prägen. Dabei beschränke ich mich auf meine alten Arbeitsfelder des Naturschutzes, der Klimapolitik, der Mobilitätspolitik, der Bürgerrechte und der kommunalen Demokratie: Hat die Landespartei ihre Programmatik weiter entwickelt und sind die Vorschläge auf der Höhe der Probleme?

Natürlich ist aber die eigentlich spannende Frage, welche Bedeutung diese Programmpunkte im Rahmen von Koalitionsgesprächen haben würden. Nach Lage der Dinge, in die sich der Landesverband hinein manövriert hat, kommen nur Gespräche mit CDU und SPD in Betracht. R2G wird zwar nicht offiziell verabschiedet, doch seit jeher sind die Beteiligten auch nicht zu irgendeinem erkennbaren Einsatz für dieses Variante bereit. Da passt es, dass der Programmentwurf die rot-grün-rote Kooperation in Dresden und ihre Erfolge erst gar nicht wahrnimmt. Man kann diese Unterlassung formal erklären, weil es ja um ein landespolitisches Programm gehe. Man könnte den Autorinnen und Autoren aber auch vorwerfen, dass sie diese alternative Kombination für unwichtig halten oder einfach nicht in den politischen Kram passt.

I. “Unsere Lebensgrundlagen bewahren”

1. Naturschutz und Biotopverbund

Der Ökologieteil (Kapitel “Unsere Lebensgrundlagen bewahren” R.103ff.) erklärt ökologische Zusammenhänge, die sich gut lesen. Die Natur wird richtig als Lebensgrundlage von Mensch und Tier vorgestellt und das Artensterben in den Mittelpunkt gerückt. Der Entwurf prägt das Idealbild einer “lebensfreundlichen Normallandschaft” (R.40). Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe soll endlich auch nach Sachsen ausgedehnt werden (R.54). Die kommunale Selbstverwaltung beim kommunalen Baumschutz soll wieder eingeführt (R.200), Gemeinschaftsgärten gefördert (R.193) sowie Alleen erhalten und wiederhergestellt werden (R.207). Für die Flüsse soll es ein “Auenprogramm” (R.225) sowie ein “Deichrückverlegungsprogramm” (R.279) geben. Die Staustufe bei Decin (R.288) wird abgelehnt, da die ganzjährige Handelsschifffahrt auf der Elbe “unrealistisch und unrentabel” ist; dennoch wird kein Verkauf der staatseigenen Sächsischen Binnenhäfen gefordert.

Zwar soll ein “Netz von geschützten Lebensräumen” aus “Schutzgebieten, “biologisch wertvollen Teilen der gewachsenen Kulturlandschaft” sowie ein “Verbund von Lebensräumen und Wanderkorridoren” (R.70ff.) geschaffen werden. Im Wald soll auf 10% der Fläche Prozessschutz ohne menschliche Eingriffe ablaufen sowie ein “Netz von naturnahen Altholzbeständen” entstehen. Der Rest soll nach FSC-Standard bewirtschaftet werden (R.247ff.). Allerdings, wie groß der Biotopverbund sein soll, durch welche Räume er neu geführt werden müsste und wie er gegen die Nutzungsinteressen von Landwirtschaft, Straßenbau und Gewerbe durchgesetzt werden soll, wird nicht einmal angedeutet. Entsprechende Zielsetzungen vertritt selbst die offizielle Landesplanung, ohne dass in den letzten 20 Jahren etwas erreicht worden wäre.

Der Entwurf beklagt zu Recht den viel zu hohen Flächenverbrauch von 4 ha je Tag. Er setzt sich eine Netto-Null-Versiegelung zum Ziel, die mit einem “intelligenten Flächenzertifikatesystem” (R.135) erreicht werden soll. Neuversiegelte Flächen im Außenbereich sollen vollständig an anderer Stelle durch Entsiegelungen im gleichen Umfang ausgeglichen werden. Mit dem Flächenzertifikatesystem werden also Entsiegelungen zum nachgefragten und handelbaren Gut, eine echte Innovation, die den Flächenfrass stoppen könnte!

2. Klimaschutz und Braunkohleausstieg

Der Klimaschutzteil lässt Entscheidendes offen. Zwar nennt der Entwurf das Ziel, im Jahre 2050 weniger als 1 Tonne Treibhausgase pro Kopf und Jahr zu emittieren (R.1249f.). Dazu soll der “Klimaschutz” in die Sächsische Verfassung aufgenommen werden (R.1239ff). Dieser symbolpolitische Schritt würde aber nicht verbindlicher als der bestehende Art. 20a GG sein und den Braunkohleausstieg nicht beschleunigen. Auch das geforderte “Klimaschutzgesetz” sieht Klimaschutz lediglich als Ziel und Grundsatz der Landesplanung vor, legt als Rahmengesetz aber keine spezifischen Sektorenziele fest (vgl. Landtagsdrucksache 6/3024), die erst in einer weiteren Planung festgelegt werden soll. Welche Sektorenziele für die Energienutzung, den Verkehr oder die Landwirtschaft sich die Grünen vorstellen, nennt das Programm aber nicht.

Richtig will das Programm die energetische Nutzung der Braunkohle “so schnell wie möglich” beenden (R.791f.). Dafür soll ein eigener sächsischer Ausstiegspfad beschritten werden, “der mit Tagebauverkleinerungen einhergeht” (R.1019). “Erste Schritte müssen schnell kommen und groß sein” (R.1026).Leider werden diese aber nicht verraten. Einerseits soll der Braunkohleausstieg im “Zusammenhang mit dem nationalen Kohleausstieg 2030” erfolgen (R.828). Der Ausstieg soll aber nach dem sogenannten “Kohlekompromiss” bis 2038 dauern. Andererseits sollen in 10 Jahren 100% des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien (EE) gewonnen, bis 2040 sollen 100% EE-Wärme erreicht werden. 2030 dürften also keine Kohlekraftwerke mehr laufen, auch nicht in Sachsen. Der bundesweite “Kohlekompromiss” sieht aber keine Abschaltungen von Kohlekraftwerken in Sachsen vor. Greenpeace hält Abschaltungen auch in der Lausitz ab 2025 für erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.Im grünen Wahlprogramm ist davon nichts zu lesen. Nicht einmal der Erhalt von Pödelwitz wird ausdrücklich gefordert! Für die einzige Partei in Sachsen, die für den Kohleausstieg eintritt, ist das ein schwaches Bild.

3. Öffentlicher Personennahverkehr

Obwohl aus Gründen des Klimaschutzes eine Verkehrswende nötig ist, finden sich keine Aussagen zum Umfang des erforderlichen modal-split-Zuwachses des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Dies entspricht dem Fehlen sektoraler Klimaschutzziele für den Verkehr. Das Programm verspricht aber eine “Mobilitätsgarantie”: zwischen 5 und 24 Uhr soll es von jedem Ort in Sachsen jede Stunde einen ÖPNV-Anschluss geben (R.1316). Später wird dieses Ziel auf den Bahnverkehr verengt, das bis 2025 erreicht werden soll (R.1323). Leider kann man weder etwas zu den Investitionsprioritäten noch über deren Höhe lesen. Dass diese erheblich sein werden, zeigen die Überlegungen der ÖPNV-Strategiekommission des sächsischen Wirtschaftsministeriums, das Ende 2017 für weniger ehrgeizige Ziele einen jährlichen Mehrbedarf von 500 Mio € bis 2025 ermittelt hatte.

Weiter verspricht der Entwurf “perspektivisch” ein 365 € Jahresticket für alle (R.1347). Leider sagt er nicht, wie die Einnahmeausfälle bei den ÖPNV-Trägern ausgeglichen werden sollen. Im Sozialteil wird sogar ein kostenloser ÖPNV für alle Kinder, Jugendliche, Azubis, Studierende und Sozialhilfe- bzw. ALG-II-EmpfängerInnen gefordert (Kap. “Das menschliche Sachsen”, R.382). Das 365 € – Ticket soll zunächst für alle Auszubildenden gelten. Das würde im Monat 30,40 € kosten, also doppelt soviel, wie die Dresdner Grünen für alle SchülerInnen und Auszubildende wünschen. Ein 365 € Ticket für alle ist aber ordnungspolitisch verfehlt, weil es auch die Bürgerinnen und Bürgern subventioniert, die sich höhere Fahrkartenpreise leisten können. Vorzugswürdig wäre ein landesweites ermäßigtes und nicht kostenloses Sozialticket für alle Bedürftige. Insgesamt wirken die Vorstellungen widersprüchlich, unausgegoren und populistisch, und leider ohne klare Priorisierung des notwendigen Ausbaus der ÖPNV-Infrastruktur.

II. “Der Staat ist für die Menschen da”

1. Gewaltmonopol und Bürgerrechte

Der innenpolitische Teil beginnt mit der Beschreibung des zentralen Problems: Der Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols durch die faschistische Gewaltwelle der Jahre 2014ff. Auch die Frage nach der demokratischen Zuverlässigkeit einiger Staatsbediensteter wird gestellt. Und nach den Verstrickungen des sogenannten “Verfassungsschutzes” in die Unterstützung und Vertuschung des rechtsterroristischen NSU traut sich die Partei auch wieder, die Auflösung des Landesamtes zu fordern (Kapitel “Der Staat ist für die Menschen da”, R.601). Eine nach wissenschaftlichen Kriterien arbeitende “Forschungsstelle für Demokratie” soll sein angemaßtes Deutungsmonopol über demokratiegefährdende Bestrebungen ablösen (R.607ff.).

Die Ablehnung der laufenden schwarz-roten Polizeigesetznovelle prägt den Bürgerrechtsteil (R.414ff.). Weitergehend wird ein “Paradigmenwechsel in der Sicherheitsgesetzgebung” versprochen (R.522). So sollen neue in Grundrechte eingreifende Gesetze nach 5 Jahren wieder außer Kraft treten, wenn sie nicht ausdrücklich verlängert werden. Im Polizeigesetz sollen nur klar bestimmte Rechtsbegriffe stehen. Grundrechtseingriffe im Vorfeld einer Gefahr werden abgelehnt (R.534ff.). Zugunsten betroffener Bürgerinnen und Bürger soll eine “Informationspflicht über polizeilich gespeicherte Daten” eingeführt werden. Insgesamt bleibt das Konzept zum Schutz der Grundrechte aber zu undeutlich.

2. Demokratisierung und Kommunales

Der Programmentwurf bewegt sich in bekannten Bahnen, wenn es die Absenkung der Quoren für Volks- und Bürgerentscheide fordert. Neu ist die Betonung eines Referendums gegen ein Landesgesetz (R.75ff.). Kommunale Bürgerbeteiligungssatzungen, die auf die Information der BürgerInnen und die Abgabe von Bürgerempfehlungen gerichtet sind, sollen in der Gemeindeordnung rechtlich abgesichert werden (R.100ff.).

Leider bleibt der Programmentwurf aber in wesentlichen Teilen hinter früheren programmatischen Zielen zurück. Lediglich die Wahlperiode des Bürgermeisters soll der des Gemeinderats angepasst, also von 7 auf 5 Jahre verkürzt werden (R.318ff.). Dagegen ist eine allgemeine Absenkung der Wahlperioden von Landtag, Gemeinderat und Kreistag auf 4 Jahre kein grünes Ziel mehr. Dabei wäre die häufigere Wahl der Vertretungskörperschaften durch den Souverän doch die beste Stärkung demokratischer Volksrechte! Leider bekennt sich der Entwurf auch nicht mehr zur Stärkung der Rechte des einzelnen Gemeinderats oder einer Minderheit der Gemeinderäte gegenüber der Verwaltung.

Ein weiterer schwerer Mangel ist die Akzeptanz der schwarz-roten Reform der örtlichen Vertretungen innerhalb einer Gemeinde vom Dezember 2017. Die Grünen wollen weder die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bezüglich der Ortschaftsverfassung noch die Ungleichbehandlung innerhalb der Kreisfreien Städte beenden.1 Leider nehmen sich die Grünen auch nicht vor, gleiche Rechte zwischen allen GemeindebürgerInnen zu schaffen, und den Gemeinden zu erlauben, weitere Rechte auf die Stadtbezirksbeiräte zu übertragen.

3. Haushaltstransparenz und Finanzausgleich

Die Ausführungen zum Haushalt sind nicht auf der Höhe der Problemlage. Zwar erkennt der Entwurf richtig die Kontrolle der Nebenhaushalte und Staatsbetriebe als wichtigstes Problem, fordert aber nur eine Landtagsdebatte über die Beteiligungsberichte lösen (R.352). Dabei enthalten die öffentlich verfügbaren Beteiligungsberichte selbst nur wenige Zahlen, die eine wirksame Kontrolle gerade nicht erlauben. Das Kernproblem kommt noch nicht einmal in Sicht, nämlich die Ausgliederung der Nebenhaushalte aus dem Krediteinnahmeverbot im Rahmen der 2013 in die Verfassung aufgenommenen “Schuldenbremse”.2 Partei und Fraktion haben sich ihr unkritisches Verhältnis zur Politik der “Chefin” Hermenau offenbar ungebrochen bewahrt.

Der Programmentwurf fordert weiter eine stärkere Berücksichtigung ländlicher Gemeinden beim kommunalen Finanzausgleich auf Kosten der Großstädte (R.385). Es ist wohl allein der Unkenntnis der Materie zuzuschreiben, wenn die Delegierten aus Dresden und Leipzig diese Benachteiligung akzeptieren sollten. Das Programm schlägt zudem einen “bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich” und einen “ökologischen Lastenausgleich” vor (R.390). Eine “Bedarfsorientierung” des Finanzausgleichs ist bereits in Art. 85 Abs.1 der Sächsischen Verfassung verankert, allerdings in der Auslegung des Landes. Offenbar wollen die Grünen erreichen, dass die Finanzbedarfe der Kommunen jedenfalls gedeckt werden. So sehr dies zunächst einleuchten mag, bedeutete dies doch eine Abkehr vom Grundsatz, dass Land und Kommunen gleichmäßig von Steuermehreinnahmen profitieren wie Steuermindereinnahmen tragen sollen.

III. Fazit: Richtige Oberziele – Unklare Schritte

Der Entwurf ist ein grünes Programm mit den richtigen Zielen und Obersätzen. Der Ökologie- und der Bürgerrechtsteil liest sich gefällig und bietet ansatzweise eine überzeugende “Erzählung”. Verdienstvoll ist die wiederaufgenommene Forderung nach der Auflösung des Amtes für “Verfassungsschutz” und die klare Haltung gegen die Verschärfungen der laufenden Polizeigesetznovelle.

Eine programmatische Weiterentwicklung ist aber nur bei den Flächenzertifikaten zu erkennen. Dagegen fallen die Überlegungen zur Schaffung einer “lebenswerten Normallandschaft” und Biotopverbund oder zum “Paradigmenwechsel” im Polizeirecht lückenhaft aus. Unausgegoren sind die haushalts- und kommunalfinanzpolitischen Forderungen. Warum die Partei die völlig verkorkste und verfassungswidrige Regelung zu den örtlichen Vertretungen in einer Gemeinde akzeptieren will, bleibt ihr Geheimnis.

Man gewinnt den Eindruck: das Programm bleibt zu oft bei Obersätzen stehen. Es vermeidet Quantifizierungen und buchstabiert die Instrumente nicht aus. “Preisschilder” fehlen ganz, etwa für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels für Krippe, Kita und Hort oder kostenloses Schulessen (Kapitel “Menschliches Sachsen” R.386 und 886). Ärgerlich sind die widersprüchlichen Versprechungen zu billigeren ÖPNV – Fahrscheinen. Einerseits einen kostenlosen ÖPNV für Bedürftige und ein 365 € Jahresticket für alle zu fordern sowie andererseits einen Stundentakt in ganz Sachsen bis 2025 (“Mobilitätsgarantie”), das dürfte nicht zu bezahlen sein!

Vielleicht liegt im untersten Fach einer verschlossenen Schublade der Landtagsfraktion ja ein Zettel, auf dem zu lesen ist, was das alles kosten soll, wahrscheinlich aber nicht. Solange sich die Partei den Kostenfragen nicht transparent stellt, legt sie sich auch keine Rechenschaft über die Rangfolge der Forderungen ab – beste Voraussetzungen, im Falle von Verhandlungen gar nichts durchzusetzen. Denn Ungenauigkeit und fehlender Realitätssinn bei den eigenen Forderungen führt zu Misserfolgen in Koalitionsverhandlungen und der Regierungsarbeit. Vielleicht sollen die schärfsten Forderungen aber auch im Ungefähren bleiben, um der Partei- und Fraktionsführung mehr politische Handlungsfreiheit zu erhalten?

Überhaupt Koalitionsverhandlungen: Ich weiß nicht, ob der Partei eigentlich klar ist, dass die ökologisch notwendigen Ziele der Agrar- und Verkehrswende, eines Biotopverbund, einer Netto-Null-Bodenversiegelung und des Klimaschutzes gerade die blinden Flecken des traditionellen Industrialismus von CDU /SPD trifft, der immer noch von der Kostenfreiheit und endlosen Verfügbarkeit der Naturgüter ausgeht. Wie will die Partei eigentlich einen “sächsischen Kohleausstiegspfad” durchsetzen, wenn CDU und SPD die Ausstiegsmilliarden aus Berlin für die Lausitz zwar gerne mitnehmen, die Schließung der Kohlekraftwerke aber möglichst lange hinauszögern wollen? Der Programmentwurf ist eine Zusammenstellung der zentralen grünen Ziele, deren lückenhafte Ausformulierung aber eine Durchsetzung erschweren und erlauben, in die bestehende Koalition auch ohne strategisch wirkende Erfolge einzutreten.

1Lichdi, Sächsische Verwaltungsblätter 2018, S.157ff.

2Lichdi / Harzendorf, Sächsische Verwaltungsblätter 2013, S.201/203ff.

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