Die erste Stufe des Bildungstickets für Dresden

Seit 2014 verspricht die Landesregierung eine Bildungsticket für alle Schülerinnnen und Schüler sowie Auszubildende in Sachsen. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, GRÜNEN und SPD bekräftigt dieses Ziel. Leider ist erst ein Azubi-Ticket und ein Schüler-Freizeit-Ticket eingeführt worden. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat Dresden hat daher bereits im Mai 2019 einen Antrag in den Stadtrat zur Einführung eines “Bildungstickets für Dresden für 15 €” eingebracht. Leider wurde dieses bisher von Linken und CDU blockiert, die der Fata Morgana eines 365-€-Tickets nachjagen. Mit dem folgenden neuen Vorschlag wollen wir die erste Stufe des Dresdner Bildungstickets ab dem Schuljahr 2021 / 22 durchsetzen. Die Fraktionsmitteilung lautet:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Dresdner Stadtrat legt ein neues Konzept für eine zweistufige Einführung des Bildungstickets ab dem Schuljahr 2021 / 22 für alle Schülerinnen und Schüler an Dresdner Schulen vor. Wir wollen die zusätzlichen Kosten von 1 bis 2 Mio € jetzt im Haushalt 2021/22 einstellen. Das Bildungsticket stärkt Familien und den ÖPNV als Hauptverkehrsträger und drängt den Autoverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung zurück.

1. Erweiterung auf alle Fahrten

In der ersten Stufe wollen wir die bisherigen Bezugsbedingungen nach der Schülerbeförderungssatzung erweitern, pauschalisieren und entbürokratisieren:

(1) Die Voraussetzung bestimmter Mindestentfernungen zwischen Wohnort und Schulort wird abgeschafft.

(2) Die Beschränkung auf die Beförderung zwischen Wohnort und Schulort wird abgeschafft.

(3) Die Erstattung für “Elterntaxis” wird abgeschafft, es sei denn, die Schule ist mit dem ÖV nicht erreichbar.

(4) Das Bildungsticket kann an allen Verkaufsstellen der DVB unter Vorlage des Schuler*innenausweises als ermäßigte Abo-Monatskarte zu einem Preis von derzeit 20,15 € erworben werden, so dass das Antrags- und Nachweisverwendungsverfahren entfällt.

2. Abschaffung der Bürokratie

Mit der Erweiterung der Nutzungsbedingungen kann das Bildungsticket von allen Dresdner Schüler*innen erworben und für weitere Bildungs- und Freizeitaktivitäten wie Fahrten zum Sportverein oder zur Musikschule verwendet werden. Die gefährlichen “Elterntaxis” werden nicht mehr subventioniert. Mit der Pauschalierung entfällt die Antragstellung der Eltern, die Bearbeitung in den Schulsekretariaten und die Nachprüfungen im Schulverwaltungsamt. Bisher arbeitet die Stadtverwaltung nur an einem Wegfall der Vorauszahlungen (Beschlusskontrolle zu P0151/19 vom 11.9.2020). Mit der Neuregelung würde die Arbeitskraft von 4 Vollzeit-Äquivalenten in der Stadtverwaltung frei werden.

3. Kostenvoraussicht

Die DVB hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Mitte September die zu erwartenden Zusatzkosten der ersten Stufe eines erweiterten Bildungstickets zugearbeitet. Von den ca. 75.000 Schülerinnen und Schülern an Dresdner Schulen kaufen ca. 20.500 ermäßigte Abo-Monatskarten. 13.500 erhalten von der Landeshauptstadt auf Antrag eine Erstattung der Hälfte der Kosten nach der Schülerbeförderungssatzung. Die Kosten für die Erstattung belaufen sich derzeit auf 3,25 Mio €.

Die Verbesserung der Nutzungsbedingungen des Bildungstickets würde bei gleichbleibender Zahl der verkauften ermäßigten Abo-Monatskarten jährlich 1,74 Mio € mehr kosten. Mittelfristig ist aber eine Absatzsteigerung um 25% auf etwa 25.800 zu erwarten, was einen Mehrbedarf von 2,98 Mio € im Jahr auslöste.

Da das Bildungsticket ab dem Schuljahr 2021 / 22 eingeführt werden soll, reichen im Doppelhaushalt 2020 / 21 die Einstellung von zusätzlich 1 bis 2 Mio € aus. Allerdings ist in der Mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft ein Mehrbedarf zwischen 2 und 3 Mio € je Hauhaltsjahr einzuplanen.

4. Finanzierung aus Parkgebühren und Zuweisungen des Freistaats

Wir haben bereits in unserem Antrag A0621/19 vom Mai 2019 vorgeschlagen, das Bildungsticket durch eine Erhöhung der Parkgebühren zu finanzieren. Grundsätzlich wollen wir neben den Fahrgasteinnahmen und den Zuweisungen aus dem Querverbund aus der DREWAG eine dauerhafte dritte Finanzierungssäule der DVB aus Parkgebühren einrichten. Die Stadtverwaltung hat nun endlich die Vorlage V0166/19 in die Gremien des Stadtrats eingebracht. Danach werden bei Umsetzung Mehreinnahmen von ca. 12 bis 13 Mio € im Jahr aus Parkgebühren erwartet. Der OB hat diese in den Entwurf seinen Haushaltes eingestellt, allerdings nicht für ein Bildungsticket. Wir erwarten weiterhin, dass der Freistaat Sachsen sein Versprechen hält und die Kosten des Bildungstickets mittelfristig übernimmt, so dass der Preis auf 15 € gesenkt werden kann.

5. Bildungsticket statt 365-€-Ticket

In den letzten anderthalb Jahren ist auch in Dresden eine heftige Debatte über die Höhe der Fahrscheinpreise geführt worden. Während manche ein 365-€-Ticket einführen wollten, haben sich Bündnis 90 / Die Grünen im Rahmen der Verkehrswende aus Klimaschutzgründen für deutlich mehr Geld für den Ausbau der Bahnstrecken und Buslinien ausgesprochen.

Die von der Stadtverwaltung am 16. September 2020 vorgestellten Gutachten zu den Kosten eines 365-€-Tickets zeigen, dass dieser Fahrschein im Verbundgebiet des VVO zu Einnahmeausfällen von 54 Mio € im Jahr führen würde. Da er nicht keinen nennenswerten Umstieg auf den ÖPNV bewirkte, wäre das 365-€-Ticket für Verkehrswende und Klimaschutz kontraproduktiv!

Das Bildungsticket dagegen ist finanzierbar und setzt den von Rot-Grün-Rot 2015 mit der Einführung des Sozialtickets eingeschlagenen Weg einer gezielten Entlastung bedürftiger Gruppen fort: Es entlastet kinderreiche Familien und verbessert deren gesellschaftliche Teilhabe.

6. Wie geht es weiter?

Nach der Einstellung der erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2021 / 22 muss die Schülerbeförderungssatzung im Sinne der neuen Kriterien überarbeitet und vom Stadtrat beschlossen werden. In der neuen Satzung müssen auch die Voraussetzungen einer Erstattung von PKW-Kosten bei fehlendem ÖV oder bei einem Besuch einer auswärtigen Schule durch Dresdner Schülerinnen und Schüler geklärt werden. Zudem ist mit den DVB die Einzelheiten der Abrechnung der Kostenerstattung der Stadt zu vereinbaren. Hier steht das Modell des Sozialtickets zur Verfügung. Dies ist im erstem Halbjahr 2021 zu schaffen.

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