Die vorsätzliche Zwangsdurchseuchung der Kinder beginnt am 6. September 2021

1. Die Vierte Welle hat begonnen

Während die Politiker:innen vier Wochen vor der Bundestagswahl “nie mehr Lockdown” versprechen, nimmt die Vierte Welle der Pandemie Fahrt auf. Schon Ende August haben wir den Stand von Ende Oktober 2020 in der Zweiten Welle erreicht. Wir sollten uns erinnern: der “Wellenbrecher” – “Lockdown-light” von Anfang November 2020 war nicht erfolgreich. Anfang Dezember stiegen die festgestellten Infektionen rasant an, die nur durch Schulschließungen ab Mitte Dezember bis Mitte Januar zum Sinken gebracht werden konnten. Die Zweite Welle führte in Sachsen zu Inzidenzen von über 900 sowie Tausenden von Toten. Die Gesellschaft hat diese Zusammenhänge und Folgen erfolgreich verdrängt. Wer aber seine Fehler nicht aufarbeitet, der will sie wiederholen. Genau dies ist die Lage jetzt!

2. Eine Pandemie der Ungeimpften

Die Unterschiede zur Zweiten Welle sollen nicht verschwiegen werden. Vor einem Jahr gab es weder Tests noch Impfungen. Wir wissen, dass eine vollständige Impfung wirksam vor Ansteckungen, jedenfalls aber vor schwerer Erkrankung schützt. Heute sind etwa 60% der Bevölkerung vollständig geimpft. Wir sollten den Forscher:innen und Entwickler:innen unendlich dankbar sein, dass sie diesen Erfolg erzielt haben! Ohne Impfschutz sind aber alle Kinder unter 12 Jahren, etwa 90% der 12 bis 18-Jährigen und möglicherweise auch ein Viertel der über 60-Jährigen. Die Gesellschaft hat im Sommer 2021 die Chance verspielt, durch eine Impfquote um die 85% die Vierte Welle zu vermeiden. Dabei hat es an Impfstoffen, Aufklärung und niedrigschwelligen Angeboten nicht gefehlt. Aber zu hoch ist gerade in Sachsen der Anteil der Dummköpfe und Impfverweigerer von rechtsaußen oder aus dem “alternativen” esoterischen Milieu. Die Vierte Welle ist daher eine Pandemie der Ungeimpften. Bezeichnend, dass das RKI bis heute nicht in der Lage ist, Statistiken über den Impfstatus der Infizierten bereitzustellen. Eine Hamburger Auswertung hat kürzlich ergeben, dass die Inzidenz der Geimpften bei 3 und der Ungeimpften bei 78 liegt.

3. Höhere Gefährdung der Kinder und Alten

Mit der Delta-Variante sind die ungeimpften Kinder und Jugendlichen sowie die besonders gefährdeten Älteren mit einer wesentlich ansteckenderen Variante als vor einem Jahr konfrontiert. So ist mit einer „Verlagerung des Infektionsgeschehens hin zu jüngeren, nicht geimpften bzw. nicht impfbaren Altersgruppen zu rechnen“.1 Es gibt auch Hinweise auf schwerere Verläufe: Nach einer englischen Studie müssen ungeimpfte Delta-Erkrankte doppelt so häufig ins Krankenhaus wie während der Alpha-Welle.2 Jedenfalls spricht alles dafür, dass sich die Vierte Welle gerade unter den ungeimpften Personen schneller ausbreiten wird, die gezwungen sind, sich längere Zeit in größeren Gruppen aufzuhalten. Dies sind Menschen in Kitas und Schulen sowie in Alten- und Pflegeheimen. Eine dem verfassungsrechtlichen Gebot des Schutzes der Gesundheit folgende Politik wäre verpflichtet, gerade diese Gruppen besonders zu schützen.

4. Das ewige Mantra von den Kindern und Treibern

In unverantwortlicher Weise hat das RKI im Oktober 2020 ohne zureichende wissenschaftliche Grundlage die emotionalisierende Parole bekräftigt, Kinder seien “keine Treiber der Pandemie”.3 Seitdem wiederholen die Kultusministerinnen diesen Spruch wie ein Mantra und unbeeindruckt von anderen Hinweisen. Dass das RKI in demselben Dokument eine Schließung der Schulen ab einer Inzidenz von 50 empfiehlt, haben sie dagegen schnell vergessen. Bisher jedenfalls konnte noch keine Welle ohne Schulschließungen gebrochen werden. Und nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen haben sich die schnelle Schließung von Bildungseinrichtungen und das Verbot öffentlicher Massenzusammenkünfte als wirksamste “nicht pharmazeutische” Maßnahme erwiesen.4

5. “Inzidenzunabhängiger Präsenzuntericht” trotz explodierender Ansteckungen

Selbstverständlich kümmern sich der Bundestag oder die Schulverwaltungen auch nicht um die Empfehlung des RKI vom 8. Juli, nicht mehr die allgemeine, sondern die altersspezifische Inzidenz für Schutzmaßnahmen zugrunde zu legen.5 Stattdessen erfüllen sie die Querschwurbler-Forderung, Inzidenzwerte als Maßstab für Schutzmaßnahmen abzuschaffen. Und Sachsens Kultusminister Piwarz verkündet, “oberstes Ziel” der neuen Schulcorona-Verordnung sei es, Schulschließungen zu vermeiden. Daher soll es “inzidenzunabhängigen Präsenzunterricht” geben.6 So werden Ansteckungen und Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen amtlich für unerheblich erklärt. Dagegen sagt etwa der Grüne Corona-Experte Janosch Dahmen, es gebe keine hinreichende Grundlage” für die Annahme, dass COVID-19 für Kinder harmlos” sei. Er rechnet bei vollständiger Durchseuchung mit mehr als 500.000 symptomatischen Erkrankungen bei Kindern, von denen müssten 38.000 im Krankenhaus behandelt werden. Offensichtlich wussten die Kultusminister, dass die altersspezifischen Inzidenzwerte der Schülerinnen und Schüler mit Schulbeginn explodieren würden. Und dies ist jetzt zu besichtigen: So beträgt in Laschet-Land NRW die altersspezifische Inzidenz der 5 bis 14-jährigen drei Wochen nach Schulbeginn laut WDR 372!7

6. Präsenzzwang widerspricht dem Vorrang elterlicher Gefahreneinschätzung

Piwarz führt nicht nur “inzidenzunabhängigen Präsenzunterricht” ein, sondern schafft auch die Möglichkeit der Eltern ab, ihre Kinder abzumelden. Ganz offensichtlich steht dahinter die Absicht, keine Kapazitäten mehr für den Heimunterricht bereitstellen zu müssen. Die Kinder und Jugendlichen werden also staatlicherseits gezwungen, am Schulunterricht teilzunehmen, obwohl mit einer Infektion zu rechnen ist. Dieser Präsenzzwang kann auch repressiv durch Ordnungsgeld und Zwangsverbringung in die Schule durchgesetzt werden. Die staatliche Zumutung, sich mit einer gefährlichen Krankheit anstecken zu lassen, widerspricht der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Kinder und Eltern. Zwar dürfte der Staat einschätzen dürfen, ob er bei einer Impfquote von 60% und ausreichendem Impfstoff für Erwachsene die Schulen öffnet. Der Staat hat aber nicht das Recht, seine eigene Gefahreneinschätzung für die Kinder an die der Eltern zu setzen. Die Wiedereinführung der Präsenzpflicht ist daher verfassungswidrig.

7. Unwirksame Schutzmaßnahmen

Es gehört zu den auffälligsten blinden Flecken der öffentlichen Debatte, die Wirkungslosigkeit der Schutzmaßnahmen des Herbstes 2020 sowie die zehntausenden Tote im Winter 2020/21 verdrängt zu haben. Zwar sind Schutzmaßnahmen besser als keine, aber Piwarz lügt, wenn er behauptet. Zugangsbeschränkungen, Abstand und Masken, Kohortierung und Wechselunterricht hätten ausgereicht, um Ansteckungen in der Schule zu vermeiden. Dennoch schafft der Schulminister Masken in Grundschulen, Kohortierung und Wechselunterricht ab. Für eine einigermaßen schnelle und zuverlässige Entdeckung infektiöser Schülerinnen wären dreimal wöchentlich Lolli-PCR-Tests nötig. Doch eben die sind Sachsen zu aufwendig. Auch mobile Luftfilter sind Piwarz zu teuer, selbst nachdem der Bund ein Förderprogramm aufgelegt hat. Andere Bundesländer sind gerade dabei, alle Klassenräume auszustatten. In Sachsen aber hat man monatelang Hindernisse gesucht, um sich dahinter zu verstecken. So hat sich die Stadt Dresden bis heute keinen Überblick verschafft, welche Unterrichtsräume nicht ausreichend gelüftet werden können. Jetzt soll es sage und schreibe vier (!) “Modellprojekte” geben. Die Krone setzt dem schließlich die Abschaffung der Quarantäne für Sitznachbarn und der Klasse von Angesteckten auf.

Fazit

Der Staat hat den Schutz der Kinder vor einer Covid-19-Infektion offensichtlich aufgegeben und sich stattdessen für eine Durchseuchung entschieden. Schändlicherweise will er dies auch noch mit einem Schulpräsenzzwang durchsetzen. Eltern müssen daher über kurz oder lang mit der Ansteckung ihrer Kinder rechnen. Sie können zwar begründet hoffen, dass es nur zu einem asymptomatischen oder milden Verlauf kommt. Wenn sie dieses Risiko aber nicht eingehen wollen, müssen sie sich dem Präsenzzwang widersetzen. Würden viele Eltern so handeln, müssten die Zwangsdurchseucher nachgeben. Leider können jene mit der Fügsamkeit der allermeisten rechnen.

1https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen_Ergaenzung.html

3https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen.html.

5Siehe Anm. 1.

6https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html.

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