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Einseitige Parteinahme der Landesdirektion gegen kommunales Wildtierverbot

Anmerkungen zur Entscheidung des OVG Lüneburg und dem Vorgehen der Landesdirektion

(Zum Wildtierverbot siehe auch meinen früheren Beitrag)

Wer sich allein der öffentlichen Berichterstattung aussetzt, der muss die Überzeugung gewinnen, das kommunale Wildtierverbot stehe vor dem Aus! Die Landesdirektion Sachsen, die Aufsichtsbehörde der Staatsregierung aus CDU und SPD, hat am 21. Juli den entsprechenden Beschluss des Chemnitzer Stadtrats aufgehoben. Also ein Sieg der Zirkusbetreiber auf der ganzen Linie? Die Landesdirektion stützt sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die aber keineswegs die Teilentwidmung öffentlicher Flächen für Zirkusse mit gefährlichen Wildtieren ausschließt.1 Einseitige Parteinahme der Landesdirektion gegen kommunales Wildtierverbot weiterlesen

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