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Nolegida im Leipziger Hauptbahnhof: Schwierigkeiten mit der Versammlungsfreiheit

Anmerkungen zum Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 1. Juli 2016

1. Der Leipziger Hauptbahnhof als versammlungsfreie Zone?

Sächsische Behörden sind schnell bei der Hand, Proteste unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit zu unterdrücken. Dass dabei private kommerzielle Interessen auch von Gerichten höher als die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes gewichtet werden, zeigt ein Leipziger Fall. Ein Legida-Gegner hatte für den 4. Juli 2016 von 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr in der Halle des Hauptbahnhofs vor dem “McDonalds” eine Kundgebung angemeldet. Nolegida im Leipziger Hauptbahnhof: Schwierigkeiten mit der Versammlungsfreiheit weiterlesen

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