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Offene Schulen ohne Inzidenzbindung in der Dritten Welle – Wie Sachsen seine Schutzpflicht verletzt

Obwohl Schulen nicht als “Pandemietreiber” aufgefallen sind, wird das Mittel der (Schnell-) Tests als ein weiterer Baustein zur Reduzierung des Infektionsrisikos an Schulen kontinuierlich, systematisch und flächendeckend eingesetzt” (Coronaverordnung vom 29.3.2021, S.30).

I. Die Coronaverordnung vom 29. März

1. Abschaffung der Inzidenzbindung

Trotz steigender Inzidenzwerte und einer Zuspitzung in den Krankenhäusern öffnet die neue sächsische Coronaverordnung nach den Osterferien alle Schulen. Die Bindung an Inzidenzwerte wird aufgehoben. Noch kürzlich hatte Gesundheitsministerin Köpping Kitas und Schulen in acht von 13 Kreisen wegen Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an 7 Tagen geschlossen: Am 8. März im Vogtland, am 18. März in den Kreisen Erzgebirge, Meißen, Nordsachsen und Zwickau und am 26. März in Chemnitz, Mittelsachsen und Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge.Ab dem 12. April soll nun in den Grundschulen “eingeschränkter Regelbetrieb” stattfinden (§ 5a Abs.1 Satz 1). In den Abschlussklassen soll “grundsätzlich” in den Prüfungsfächern unterrichtet werden (Abs.2). In allen anderen Klassen findet Schule im Wechselmodell für maximal 16 Schülerinnen und Schüler statt (Abs. 3). Auch Sportunterricht ist zulässig, Singen nur im Freien (Abs.12). Offene Schulen ohne Inzidenzbindung in der Dritten Welle – Wie Sachsen seine Schutzpflicht verletzt weiterlesen

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