Wie die rechts-völkische Mehrheit den Lärmaktionsplan Innere Neustadt beerdigt

mit Nachtrag 28.4.2019

Die neue rechtsvölkische Mehrheit aus CDU, AfD, FDP und “Bürgern” hat in der Sitzung des Bauausschusses am 6. März die wichtigsten Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan für die Innere Neustadt gestrichen. Damit werden etwa 1000 Anwohnerinnen und Anwohner ohne ausreichenden Lärmschutz bleiben. Dieses Vorgehen zeigt wieder einmal, dass ein unbeschränkter Autoverkehr das oberste Kriterium der Mobilitätspolitik der rechten Mehrheit ist, selbst dann, wenn es um wohlbegründete minimale Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit vieler Menschen geht.

1. Wissenswertes zum Verkehr in der Inneren Neustadt

Der Motorisierungsgrad in der Inneren Neustadt ist unterdurchschnittlich: Auf 1000 Einwohner kommen rund 390 Fahrzeuge (Lärmaktionsplan S.7). Außerhalb der Antonstraße / Bautzner Straße (B6) und der Köpckestraße / Hainstraße (B 170) bestehen nahezu flächendeckend Tempo-30-Zonen. Ausnahmen sind die Tieckstraße, die Melanchthonstraße und der Palaisplatz (S.18). Fußgänger werden oft durch falsch parkende Fahrzeuge an Kreuzungen und durch fehlende Querungshilfen im Zuge der Bautzner Straße behindert (S.20). Ein Radverkehrs-“Netz”, das diesen Namen verdiente, besteht nicht. Radanlagen fehlen an der Köpckestraße / Großen Meißner Straße, der Hainstraße und der Bautzner Straße. Im Nebenstraßennetz existieren keine separaten Radverkehrsanlagen (S.20).

Das Planungsbüro hat einige “Schleichverkehre” ermittelt, bei denen weder Quelle noch Ziel im Gebiet liegen. So wird die Ampel an der Kreuzung Große Meißner Straße / Hainstraße über den Palaisplatz umfahren. Von den ca. 3.000 Fahrzeugen, die täglich von der Hainstraße in die Theresienstraße einfahren, sind etwa 60%, also 1.800 Autos, Durchgangsverkehr (Lärmaktionsplan S. 16). Die noch vorhandenen kostenfreien Parkplätze östlich der Glacisstraße führen zu einem erheblichen Parksuchverkehr. So wurden “zahlreiche Fahrzeuge innerhalb von sehr kurzen Zeitabständen mehrfach als Rechtsabbieger vom Albertplatz in die Bautzner Straße erfasst. Dabei handelt es sich offensichtlich um Fahrzeuge, welche die Georgenstraße Richtung Albertplatz auf der Suche nach einem freien Stellplatz passiert und keinen freien Parkstand gefunden haben” (S.20f.).

2. Lärmbelastungen und -brennpunkte

Nach der Kartierung sind die Bundesstraßen durchgängig mit einem Belastungsindex von über 70 dB(A) am Tag und von über 60 dB(A) in der Nacht verlärmt. Am lautesten ist der Verkehrslärm in der Bautzner Straße zwischen Hoyerswerdaer Straße und Wolfsgasse mit einem Tageswert von 75 dB(A) und einem Nachtwert von > 70 dB(A) zwischen Löwenstraße und Wolfsgasse (S.23). Auch an den Hauptverkehrsstraßen werden die Zielwerte überschritten, ebenso an der Theresienstraße. Auf der Hoyerswerdaer Straße dominiert der Lärm der Straßenbahn mit einem Nachtindex von > 65 dB(A) zwischen Bautzner Straße und Melanchthonstraße. Auch der Lärm der Eisenbahn ist sehr laut: In der Nacht zwischen 60 und 70 dB(A). Die Lärmbrennpunkte liegen vor allem in der Bautzner Straße, der Albertstraße, der Hoyerswerdaer Straße, der Glacisstraße, der Großen Meißner Straße und am Palaisplatzes (Lärmaktionsplan S. 25f.).

3. Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan möchte die Lage der besonders stark betroffenen etwa 1000 Anwohnerinnen und Anwohner verbessern, die einem Nachtlärmindex von 60 dB(A) und mehr ausgesetzt sind. Diesem Pegel sind fast ein Siebtel aller EinwohnerInnen der Inneren Neustadt ausgesetzt! Allerdings enthält der Lärmaktionsplan nur schwaches Recht: Weder besteht eine Pflicht der Verwaltung, noch ein Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner auf Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Aktionsplan ist nur eine Leitlinie für das Verwaltungshandeln “im praktisch umsetzbaren Rahmen” (Lärmaktionsplan s.10f.). Er sieht eine Ausweitung der Anwohnerparkzonen um das Diakonissenkrankenhaus sowie der Autoteil-Stationen vor. Neue Tempo-30-Zonen sollen zwischen Glacisstraße und Weintraubenstraße eingeführt werden. Mobilitätspunkte sollen am Neustädter Bahnhof und Carolaplatz entstehen. Auf der Glacisstraße, Hoyerswerdaer Straße, Weintraubenstraße, Lessingstraße, Carusufer soll es ein Nachtfahrverbot von LKW über 3,5t geben. Weiter vorgesehen sind der Austausch von Straßendecken, Geschwindigkeitsüberwachungenund die Schließung von Baulücken.

4. Streichungen der Rechten

Diese Maßnahmen sind alle sinnvoll und zu begrüßen. Allerdings werden die Minderungsziele damit nicht erreicht werden können. Denn die rechts-völkische Mehrheit aus CDU, AfD, FDP und “Bürgerfraktion” hat in der Bauausschusssitzung gerade die wirksamsten sowie kurzfristig umsetzbaren und kostengünstigsten Maßnahmen gestrichen.

a) Tempo 30-Beschränkungen und keine Radwege auf der Albertstraße

Geschwindigkeitsreduzierungen vermindern Lärm. Die neue Mehrheit lehnt aber Tempo 30 nachts auf der Albertstraße und der Hoyerswerdaer Straße ab (Maßnahme M 4). Am Lärmschwerpunkt Bautzener Straße war schon im Rahmen des Lärmaktionsplans Äußere Neustadt eine Begrenzung auf 30 km/h stark umstritten. Die damalige rot-grün-rote Mehrheit hat dies 2017 aber beschlossen. Jetzt streichen CDU & Co diese Maßnahme (M 5). Daher wird auch die viel zu hohe Luftschadstoffbelastung nicht vermindert. Die neue Mehrheit hält auch an der Streichung von Radverkehrsanlagen auf der Albertstraße fest (Maßnahme 8). Damit kann auch die lärmintensive Autospur nicht wir geplant von der Wohnbebauung Sarrasanistraße abgerückt werden.

b) Keine Unterbindung des Schleichverkehrs am Palaisplatz

Der Lärmaktionsplan möchte zu Recht die Umfahrung der Ampel Meißner Straße / Hainstraße über den Palaisplatz verhindern. Die Rechtsvölkischen streichen aber die Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf den Palaisplatz (Maßnahme 11). Zudem soll die gesonderten Rechtsabbiegespur vom Neustädter Markt in den Palaisplatz erhalten bleiben (Maßnahme 12). Die CDU übersieht dabei, dass auch bei Auflösung der Abbiegespur eine Rechtsabbiegebeziehung erhalten bliebe. Damit ermöglicht die Rechte weiterhin den Schleichverkehr und damit auch die unnötige Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner an der Einfahrt zum Palaisplatz. Denn würde die Abbiegespur aufgelöst, könnte die Autotrasse um etwa 3m von der Häuserfront abgerückt werden.

c) Keine Unterbindung des Schleichverkehrs über die Theresienstraße

Die Maßnahme 12 wollte auch den Schleichverkehr über die Theresienstraße unterbinden, etwa durch ein Linksabbiegeverbot von der Hainstraße aus Richtung Neustädter Bahnhof. Diese Maßnahme sei “auch aus Sicherheitsgründen sinnvoll, da beim Linksabbiegen zwei Fahrspuren ungesichert zu überqueren sind und die in der Hainstraße wartenden Abbieger bei nachfolgenden Fahrzeugen abrupte Bremsmanöver und Spurwechsel provozieren” (S.38f.). Der Aktionsplan zieht auch eine “Erhöhung des Durchfahrtswiderstandes in der Theresienstraße durch Querschnittseinengungen: z. B. entsprechende Anordnung von Parkfeldern und deren bauliche Begrenzung oder bauliche Einengungen mittels Bepflanzung” in Betracht (S.39).

d) Erhalt der Vierspur-Autoschneise der Köpcke- / Große Meißner Straße

Eine Verengung der Autoschneise Köpcke- / Große Meißner Straße ist seit langem Ziel der Dresdner Stadtentwicklungspolitik, weil sie den Elbraum von der Neustadt abschneidet. Mit der Sperrung der Augustusbrücke für den privaten Autoverkehr, die Rot-Grün-Rot 2015 beschlossen hat, und den Ergebnissen des Wettbewerbs zum Königsufer besteht eigentlich die Chance einer Wiedergewinnung angemessener stadträumlicher Strukturen vor dem Blockhaus und um den Goldenen Reiter.

Die Rechte will davon nichts wissen: Sie hat beantragt, dass auf der Augustusbrücke weiterhin der Autoverkehr rollen soll, obwohl die Brücke keine Bedeutung für die Elbquerungen hat. Daher soll jetzt auch die Abbiegespur auf die Augustusbrücke erhalten bleiben. Der Platz vor dem Blockhaus soll also nicht wachsen. Eine Verkehrsuntersuchung der Stadtverwaltung hat dagegen erwiesen, dass der vorhandene Autoverkehr keine vierspurige Trasse braucht. Daher wird es auf der Köpcke / Meißner Straße auch weiterhin keine Radverkehrsanlagen geben.

6. Ausblick

Die Rechte blockiert jeden Fortschritt in der Stadtentwicklung, beim Rad- und Fußverkehr und dem Lärmschutz. Schon die Anmutung einer Behinderung des privaten Autoverkehrs reicht aus, um CDU, FDP, AfD und “Bürger” in Schnappatmung zu versetzen. Diese Parteien sind zu einer rationalen Kriterien verpflichteten Abwägung zwischen den Interessen des Stadtteils und seiner Anwohnerinnen und Anwohnern mit den Interessen des Durchgangsverkehrs nicht in der Lage: Die ADAC-Parteien entscheiden sich reflexartig für den Durchgangsverkehr. Der Lärmaktionsplan wird nach seiner Behandlung im Umweltausschuss öffentlich ausgelegt werden. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, der Rechten ihre Meinung zu sagen.

Nachtrag

Die Stadtverwaltung hat am 25. März meiner Bitte entsprochen und über die Lärmwirkungen der von der CDU/FDP/AfD/Bürgerfraktion beschlossenen Streichung zahlreicher Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan berichtet. Die Streichung von Tempo 30 in der Nacht setzt auf der Ostseite der Alberstraße, zwischen Paul-Schwarze-Straße und Albertplatz, 339 Anwohnerinnen und Anwohner einem gesundheitsschädlichen Lärm von 60 dB(A) und mehr aus. Weitere 600 Anwohnerinnen und Anwohner an der Sarrasanistraße müssen weiterhin nachts eine Lärmbelastung von mehr als 50 / 55 dB(A) ertragen. Auch 421 Anwohner*innen an der Bautzner Straße sollen weiterhin nachts Lärm zwischen 60 und 65 dB(A) ausgesetzt werden. Da mit der rechtskonservativen Mehrheit im Umweltausschuss nicht zu reden war, haben die Stadträtinnen und Stadträte der Linken, der Grünen und der SPD den Beschluss zum Lärmaktionsplan in den Stadtrat gehoben.

Hintergrund: Straßenlärm von mehr als 40 dB(A) in der Nacht ist nachgewiesenermaßen gesundheitsschädlich und erhöht das Risiko von Herz- / Kreislauferkrankungen und psychsischen Erkrankungen (https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/stressreaktionen-herz-kreislauf-erkrankungen)

 

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